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Anregung & Kritik
Kreisstadt Unna:
Weitere Seiten in diesem Bereich:
Schulentwicklungsplanung
2017 hat der Schulausschuss der Kreisstadt Unna die Verwaltung mit einer Fortschreibung der Unnaer Schulentwicklungsplanung (SEP) beauftragt.
Die Erstellung einer Schulentwicklungsplanung ist eine Pflichtaufgabe aus dem Schulgesetz NRW (SchulG).
Ziel der kommunalen Schulentwicklungsplanung ist die Bereitstellung eines zukunftsfähigen Schulangebotes, die Sicherung des benötigten Schulraumes und die Bereitstellung der sachlichen Ressourcen, um ein pädagogisch leistungsfähiges Schulsystem zu ermöglichen. Dabei sollen über die Prognose der zukünftigen Schülerzahlentwicklungen mögliche notwendige Investitionen und organisatorische Maßnahmen bereits im Vorfeld erkannt werden, um zeitnah steuernd auf Entwicklungsprozesse eingehen zu können.
Nach einer mehrmonatigen Erarbeitungsphase liegen nun gutachterliche Berichte zur Raumsituation und zur Entwicklung der Zahlen der Schülerinnen und Schüler als Entwürfe der Schulentwicklungsplanung für die Jahre 2018/2019 bis 2023/2024 vor:
Sie wurden als Grundlage für die weiteren Beratungen in die Sitzungen des Schulausschusses am 02.10.18 und 03.12.18 eingebracht.
Bisherige Schulentwicklungsplanung:
Schulentwicklung in Unna als PDF
Entwicklungsstand zu geplanten Bauvorhaben
Schulstatistik
Wie viele Kinder besuchen welche Grundschule, wie viele Kinder wechselten in welche weiterführende Schule? Und wie viele Kinder aus Nachbarkommunen suchen eine optimale Ausbildung in der Schulstadt Unna?
Antworten geben die umfangreichen Schulstatistiken der Stadt.
2012/2013 hier
2013/2014 hier
2014/2015 hier
2015/2016 hier
2016/2017 hier
2017/2018 hier
2018/2019 hier
Lernmittelfreiheit
Welche Lernmittel in den Schulen eingesetzt werden, entscheiden die Schulen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben:
Lernmittel
Die Stadt Unna als Schulträger stellt ihren Schülern neben den Schulgebäuden, der Ausstattung natürlich auch die benötigten Lernmittel - in der Regel zur Ausleihe - zur Verfügung. Entsprechend der Vorgaben des Schulministeriums müssen Eltern hierbei einen Eigenanteil übernehmen, es gelten auch Höchstgrenzen. Details zur Lernmittelfreiheit finden Sie
hier:
Lernmittelfreiheit
Von der Selbstbeteiligung befreit sind nur Kinder von Eltern, die auf Sozialhilfe-Leistungen angewiesen sind. Die zuständigen Mitarbeiter/innen im Sozialamt der Stadt Unna informieren Betroffene über diesen Anspruch.
Bezieher von Arbeitslosengeld II haben keinen Anspruch auf Übernahme des Eigenanteils durch den Schulträger.
Schulwege und Schülerbeförderung
Alle Unnaer Schulen sind zu Fuß, mit dem Fahrrad und mit öffentlichen Verkehrsmitteln hervorragend zu erreichen. Das städtische Mobilitätsmanagement kümmert sich hier zusammen mit dem Bereich Schulen und der Kreispolizeibehörde um sichere und möglichst optimale Schulwege.
Fahrkarten für Schüler werden durch die Schulstadt Unna erstattet, wenn der Schulweg (der kürzeste Fußweg zwischen Wohnung und Schule) in der einfachen Entfernung
- in der Grundschule mehr als 2 km,
- in der Sekundarstufe I mehr als 3,5 km und
- in der Sekundarstufe II mehr als 5 km
beträgt.
Dies ist eine Vorgabe des Landes, an die die Stadt gebunden ist. Details zu der Vorschrift finden sie hier
Versicherung in der Schule
Keine Sorge: Sowohl auf dem Weg zur Schule als auch im Unterricht ist Ihr Kind gut versichert. Dafür sorgt die Stadt als Schulträger. Die Unfallversicherung deckt Risiken ab, ebenso auch mögliche Schäden an der Garderobe. Für Schülerinnen und Schüler, die mit dem Fahrrad zur Schule kommen, bietet der Bereich Schulen eine freiwillige und kostengünstige Fahrradversicherung an. Details: Fragen Sie unseren zuständigen Kollegen, die Kontaktdaten finden Sie am Kopf dieser Seite.