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Schulweg & Lernmittel

Lernmittel
Welche Lernmittel in den Schulen eingesetzt werden, entscheiden die Schulen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Die Stadt Unna als Schulträger stellt ihren Schüler*innen neben den Schulgebäuden, der Ausstattung, natürlich auch die benötigten Lernmittel - in der Regel zur Ausleihe - zur Verfügung. Entsprechend der Vorgaben des Schulministeriums müssen Eltern hierbei einen Eigenanteil übernehmen. Es gelten Höchstgrenzen.

Von der Selbstbeteiligung befreit sind nur Kinder von Eltern, die auf Sozialhilfe-Leistungen angewiesen sind. Die zuständigen Mitarbeiter*innen im Sozialamt der Stadt Unna informieren Betroffene über diesen Anspruch. Bezieher von Arbeitslosengeld II haben keinen Anspruch auf Übernahme des Eigenanteils durch den Schulträger.

Schulwege und Schülerbeförderung
Alle Unnaer Schulen sind zu Fuß, mit dem Fahrrad und mit öffentlichen Verkehrsmitteln sehr gut zu erreichen. Das städtische Mobilitätsmanagement kümmert sich hier zusammen mit dem Bereich Schulen und der Kreispolizeibehörde um sichere und möglichst optimale Schulwege.
Fahrkarten für Schüler*innen werden durch die Schulstadt Unna erstattet, wenn der Schulweg (der kürzeste Fußweg zwischen Wohnung und Schule) in der einfachen Entfernung

  • in der Grundschule mehr als 2 Kilometer,
  • in der Sekundarstufe I mehr als 3,5 Kilometer und
  • in der Sekundarstufe II mehr als 5 Kilometer

beträgt. Dies ist eine Vorgabe des Landes, an die die Stadt gebunden ist.

Versicherung in der Schule
Sowohl auf dem Weg zur Schule als auch im Unterricht ist Ihr Kind versichert. Dafür sorgt die Stadt als Schulträger. Die Unfallversicherung deckt Risiken ab, ebenso auch mögliche Schäden an der Garderobe. Für Schüler*innen, die mit dem Fahrrad zur Schule kommen, bietet der Bereich Schulen eine freiwillige und kostengünstige Fahrradversicherung an.