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Hinweise & Infos

Sie haben sich entschlossen zu heiraten? Dann sind Sie beim Standesamt Unna herzlich willkommen. Doch bevor der Eheschließungstermin festgelegt werden kann, müssen Sie eine rechtliche Anmeldung der Eheschließung vornehmen.

Anmeldung der Eheschließung
Die Anmeldung der Eheschließung ersetzt seit dem 1. Juli 1998 die Bestellung des Aufgebots. Nach wie vor ist es notwendig, eine Prüfung durchzuführen, ob nach den gesetzlichen Bestimmungen eine Ehe rechtmäßig geschlossen werden darf. Lediglich der öffentliche Aushang, dass eine Ehe geschlossen werden soll, ist weggefallen. Die Anmeldung zur Eheschließung wird bei dem Standesamt vorgenommen, wo beide oder einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat. Die Eheschließung kann dann in jedem Ort in Deutschland stattfinden. Die Anmeldung kann frühestens ein halbes Jahr vor dem geplanten Eheschließungstermin stattfinden.

Für die Anmeldung der Eheschließung vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns! 

 

Notwendige Unterlagen
Die erforderlichen Unterlagen hängen von den persönlichen personenstandsrechtlichen Voraussetzungen jedes einzelnen Paares ab. Deshalb kann keine allgemein gültige Auflistung erfolgen. In jedem Fall ist es ratsam, sich vorab per E-Mail beim zuständigen Standesamt zu informieren. Grundsätzlich gilt jedoch, dass für die Anmeldung ein Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden muss.

Insbesondere für ausländische Staatsangehörige gilt, dass ohne die Vorlage eines Reisepasses aus dem Heimatland keine Anmeldung zur Eheschließung möglich ist.  Weiterhin ist für jeden Verlobten eine erweiterte Meldebescheinigung seiner zuständigen Meldebehörde vorzulegen. Diese sollte am Tag der Anmeldung nicht älter als ca. 2 Wochen sein. Welches Urkundendokument vorzulegen ist, hängt u.a. vom Familienstand, der Staatsangehörigkeit und noch weiteren Faktoren ab (z.B. ob jemand als Spätaussiedler die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hat oder welche heimatrechtlichen Vorschriften zu beachten sind). Für Personen, die in Deutschland geboren wurden, ist immer ein beglaubigter Ausdruck des Geburtsregisters mit allen Hinweisen notwendig. Den Registerausdruck bekommt man beim Geburtsstandesamt.
Für Personen, die in Unna geboren wurden, erübrigt sich die vorherige Ausstellung der Urkunde, da das Standesamt bei der Anmeldung zur Eheschließung direkt Einsicht im Geburtsregister nehmen kann.

Bitte erkundigen Sie sich vorab per E-Mail beim Standesamt, welche Dokumente speziell für Sie erforderlich sind!

Die Eheschließung
Die Eheschließung findet im Trauzimmer im Gebäude des Standesamtes statt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, eine sogenannte Ambiente-Trauung in verschiedenen historischen Gebäuden der Stadt Unna durchzuführen. Angeboten werden in Absprache mit den Hauptnutzern der jeweiligen Gebäude:

  • Nicolaihaus
  • Zentrum für Internationale Lichtkunst im zib (Säulenkeller)

Eheschließungen werden Dienstag bis Freitag durchgeführt und zusätzlich einmal monatlich samstags zu folgenden festgelegten Terminen.

Im Jahr 2024 finden an folgenden Samstagen Eheschließungen statt:

  • 14. September 
  • 19. Oktober 
  • 16. November 
  • 14. Dezember 

Im Jahr 2025 finden an folgenden Samstagen Eheschließungen statt:

  • 18. Januar
  • 15. Februar
  • 15. März
  • 12. April
  • 17. Mai
  • 14. Juni
  • 12. Juli
  • 16. August
  • 20. September
  • 18. Oktober
  • 15. November
  • 13. Dezember

Die Samstags-Trauungen finden im Trauzimmer des Standesamtes, Klosterstraße 12, statt. Details und Kosten können bei der Beratung bzw. Anmeldung zur Eheschließung besprochen werden.

Kosten für die Eheschließung
Nach den gesetzlichen Vorgaben fallen für die Grundgebühr und Ausstellung der Eheurkunde mindestens 50 Euro an. Je nach Prüfungsaufwand werden höhere Gebühren fällig.  Es können noch weitere Kosten für den Kauf eines Familienstammbuches oder für die Auswahl des Trauortes dazukommen. In Einzelfällen fallen zusätzliche Gebühren für Namenserklärungen oder eidesstattliche Versicherungen an.