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Lastenradförderung
Die Kreisstadt Unna will den Radverkehr in der Stadt weiter steigern. Wenngleich schon heute einige Lastenfahrräder im Stadtgebiet unterwegs sind, wird doch gerade für Einkäufe, Kinder- und Lastentransporte häufig noch auf das private Kraftfahrzeug zurückgegriffen. Durch die anteilige Förderung für Lastenfahrräder sowie Lasten- und Kinderanhänger schafft die Kreisstadt Unna einen Anreiz für Privatpersonen, verstärkt diese umweltfreundlichen Verkehrsmittel anstelle von Kraftfahrzeugen einzusetzen.
Seit dem 1. Oktober 2022 können Bürgerinnen und Bürger der Kreisstadt Unna einen Förderantrag auf Bezuschussung stellen. Die Förderung gilt rückwirkend zum 1. Januar 2022. Beantragen können diese Förderung nur volljährige Personen mit Erstwohnsitz in Unna. Zum Förderantrag Lastenrad
Für dieses Jahr ist der Fördertopf mit einer Summe in Höhe von 25.000 Euro gefüllt. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Bearbeitung erfolgt nach dem Eingangsdatum der Anträge. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, an dem der Antrag vollständig vorliegt.
„Mit dieser Förderung wollen wir die Mobilitätswende in unserer Stadt weiter voranbringen. Sie ist ein guter Baustein, um den Radanteil in unserer Stadt zu erhöhen und unsere Ziele im Hinblick auf den Klimaschutz zu erreichen“, sagt Unnas Erster Beigeordneter Jens Toschläger.
Gefördert werden Investitionen in werksneue Lastenräder und Fahrradanhänger für den fahrradgebundenen Lastenverkehr.
Die Lastenräder müssen:
- über Aufbauten zum Transport verfügen und
- über ein Mindest-Transportvolumen von 1 Kubikmeter verfügen oder
- eine Zuladung von mindestens 50 Kilogramm haben.
Die Anhänger müssen
- gemäß den sicherheitstechnischen Anforderungen der DIN EN 15918 gefertigt worden sein und
- eine Zuladung von mindestens 20 Kilogramm haben.
Gefördert wird ausschließlich der Neuerwerb in einem Fahrradfachhandel. Der Kauf im Onlinehandel wird nicht gefördert. Das Leasing ist zulässig, sofern der Leasingvertrag auf drei Jahre begrenzt wird und danach eine Übernahme des Lastenfahrrades durch den Antragsstellenden vertraglich vereinbart wird (Eigentumsübertragung). Bei einem Ratenkauf muss sich der Finanzierungsvertrag eindeutig auf die bewilligte(n) / geförderte(n) Einheit(en) beziehen. Dies ist durch die Angabe der Rahmennummer sicherzustellen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Mietkäufe.
Die Förderhöhe beträgt 20 Prozent des Anschaffungspreises inklusive Mehrwertsteuer mit folgenden Höchstgrenzen:
- elektrisch unterstütze Lastenfahrräder 800 Euro,
- muskelkraftbetriebene Lastenfahrräder 400 Euro,
- Fahrradlastenanhänger/Fahrradkinderanhänger 100 Euro.
Die weiteren Vorgaben entnehmen sie der Förderrichtlinie (Download).