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Gleichstellungsplan
Die rechtliche Grundlage für den Gleichstellungsplan bildet das am 20.11.1999 in Kraft getretene Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz – LGG). Ziel dieses Gesetzes ist es, die Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern, bestehende Benachteiligungen abzubauen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer zu verbessern.