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Gleichstellungsplan

Die rechtliche Grundlage für den Gleichstellungsplan bildet das am 20.11.1999 in Kraft getretene Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz – LGG). Ziel dieses Gesetzes ist es, die Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern, bestehende Benachteiligungen abzubauen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer zu verbessern. 

Gleichstellungsplan 2023 - 2025

Gleichstellungsplan 2019 - 2021