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Akteneinsicht zu Beigeordnetenverfahren gestartet

Heute (23. August 2021) konnten die ersten Ratsmitglieder die Verfahrensakte einsehen. Der Rat der Kreisstadt Unna hatte die Beendigung des Verfahrens in seiner Sitzung am 1. Juli 2021 aufgrund von unbefugter Weitergabe und Veröffentlichung interner Beurteilungsdaten mehrheitlich beschlossen.

Der Beginn der von Ratsmitgliedern beantragten Akteneinsicht war auf die erste volle Arbeitswoche nach den Sommerferien terminiert worden, um allen interessierten Ratsmitgliedern die Einsichtnahme zu ermöglichen.

In der lückenlosen Chronologie der Ereignisse in der Verfahrensakte sind auch Reaktionen von Bewerber*innen dokumentiert, die neben Unmutsbekundungen und Bewerbungsrückzügen auch die Androhung rechtlicher Schritte gegen die Kreisstadt Unna beinhalteten.

Insbesondere ist auch das Verfahren selbst Gegenstand der Verwaltungsakte. Der Haupt- und Finanzausschuss hatte - Corona-bedingt stellvertretend für den Rat - am 16. Juni 2021 nach intensiver nichtöffentlicher Diskussion den Bürgermeister mit der Vorbereitung des Abbruchs des Verfahrens beauftragt.

Aus dieser nichtöffentlichen Sitzung waren bereits am nächsten Tag (17. Juni 2021) im Internet und am 19. Juni 2021 auch umfassend in der Presse wesentliche Inhalte veröffentlicht worden.

Der Rat hatte dann in seiner Sitzung am 1. Juli 2021 beschlossen, aufgrund der umfangreichen Indiskretionen und der massiven datenschutzrechtlichen Verstöße die Auswahlverfahren nicht weiter fortzusetzen, um die Kreisstadt Unna vor weiterem Schaden, nicht nur materieller Art, zu schützen.