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Ausbaupläne des Christlichen Klinikums einsehbar

Bürgerinnen und Bürger können ihre Stellungnahmen abgeben.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität der Kreisstadt Unna hat in seiner Sitzung am 26. September 2024 die Beschlüsse gefasst, den Entwurf der 25. Flächennutzungsplanänderung für den Bereich „Christliches Klinikum“ und den Bebauungsplan Unna Nr. 155  „Christliches Klinikum“ gemäß § 3 (2) BauGB zu veröffentlichen.

Nach der Bürgerversammlung im September 2023 und der anschließenden frühzeitigen Beteiligung sind die dabei gewonnen Erkenntnisse in die weitere Erarbeitung des Bebauungsplans eingeflossen, sodass nun der Planentwurf vorliegt. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans wird parallel der Flächennutzungsplan der Kreisstadt Unna geändert.

Der Entwurf der 25. Flächennutzungsplanänderung für den Bereich „Christliches Klinikum“ liegt ebenfalls vor und soll nun mit dem Bebauungsplanentwurf gemäß § 3 (2) BauGB gleichzeitig veröffentlicht werden.

Nun können sich die Bürgerinnen und Bürger zu den Entwürfen der Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplans informieren und äußern. Die Möglichkeit, entsprechende Anregungen und Stellungnahmen abzugeben, besteht von Montag, 18. November 2024, bis einschließlich Dienstag, 31. Dezember 2024.

Geltungsbereich/Plangebiet:

Das ca. 4,46 Hektar große Plangebiet des Bebauungsplans UN 155 „Christliches Klinikum“ befindet sich im Nordwesten der Unnaer Innenstadt in fußläufiger Entfernung zum Marktplatz. Bei dem Plangebiet handelt es sich um den Standort des Christlichen Klinikums Mitte (ehemaliges Katharinen-Hospital).

Der Geltungsbereich wird begrenzt von den öffentlichen Verkehrsflächen der Mozartstraße, der Oberen Husemannstraße und des Nordrings, des Beethovenrings und des Westfriedhofs.

Das Plangebiet des Bebauungsplans Unna Nr. 155 „Christliche Klinikum“ und der Bereich der 25. Änderung des Flächennutzungsplans sind in Bezug auf Größe und Lage im Wesentlichen identisch.

Planungsziel:

Ziel des Bebauungsplans ist die planungsrechtliche Grundlage für das städtebauliche Projekt „Christliches Klinikum“, wozu Neu- und Umbaumaßnahmen des Krankenhauskomplexes erforderlich sind, zu schaffen.

Dem Vorhaben entsprechend wird als Art der baulichen Nutzung ein Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Klinikgebiet“ festgesetzt. Auf der Fläche wird zukünftig die Krankenhaus-nutzung kombiniert mit privatwirtschaftlichen Nutzungen im Gesundheitsbereich sowie dem Krankenhaus zugeordnetes Wohnen betrieben. Nach der Zusammenlegung beider Häuser werden zusätzliche Stellplätze benötigt. Daher soll westlich des Neubaus in Richtung Beethovenring ein Parkhaus für Mitarbeitende, Besucher*innen und Patienten*innen mit einer genügenden Anzahl an Stellplätzen errichtet werden.

Das Sonstige Sondergebiet SO-1 „Klinikgebiet“ wird in zwei unterschiedliche Teilgebiete gegliedert. Während im Teilgebiet 1 das eigentliche Krankenhaus untergebracht werden soll, dient das Teilgebiet 2 nach insbesondere der Unterbringung eines Parkhauses.

Im Plangebiet befindet sich das Verwaltungsgebäude des evangelischen Kirchenkreises. Zur planungsrechtlichen Sicherung des Bestandes als auch zur adäquaten Ergänzung von Nutzungen am Standort wird Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Anlagen für kirchliche und soziale Zwecke“ (SO-2) festgesetzt.

Der Flächennutzungsplan der Kreisstadt Unna stellt den Bereich des Bebauungsplans derzeit noch als Gemeinbedarfsfläche dar. Da Bebauungspläne gemäß § 8 (2) BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, ist der Flächennutzungsplan zu ändern. Anstelle einer Gemeinbedarfsfläche wird nunmehr eine Sonderbauflächen mit den Zweckbestimmungen Sondergebiet Klinikum und Sondergebiet Anlagen für kirchliche und soziale Zwecke dargestellt.

Das neue Gebäude schließt an die Westseite des bestehenden Krankenhauses an und nimmt die Geschossigkeit des Bestandsbaukörpers auf. Die Technikgeschosse werden oberhalb des 6. Ge-schosses untergebracht und sind in ihrer Ausdehnung dem 6. Geschoss deutlich untergeordnet, in-dem sie zu allen Seiten von den Rändern des 6. Geschosses um ca. 5 m bis 12 m zurückspringen. Des Weiteren ist geplant, auf dem Dach einen Hubschrauberlandeplatz zu errichten.

Der Erweiterungsneubau des Klinikums ist gekennzeichnet durch eine Abstaffelung der Gebäudehöhen in Richtung Mozartstraße. Die hohen Gebäudetrakte befinden sich in der Grundstücksmitte, während überwiegend zweigeschossige Gebäudetrakte nördlich davon zur Mozartstraße hin angeordnet werden.

Die Fassade des Neubaus wird als Stahlbeton-Lochfassade ausgebildet und erhält vollflächig einen Verblendklinkerstein.

Westlich des Neubaus in Richtung Beethovenring soll das Parkhaus entstehen. Die zweispurige Einfahrt zum Parkhaus ist an der Mozartstraße geplant, während die Ausfahrt zum Beethovenring hin vorgesehen ist.

Zwischen dem Erweiterungsbau und dem Parkhaus entsteht der neue Haupteingang des Christlichen Klinikums. Dieser wird über eine neue Wegeachse von der Mozartstraße aus für Fußgänger*innen erschlossen und bietet zusätzlich eine Vorfahrt für Taxis und Angehörige zum Absetzen von Patienten an.

Die an das Grundstück des Klinikums angrenzenden Straßen Nordring, Obere Husemannstraße und Mozartstraße wurden mit in den Geltungsbereich des Bebauungsplans aufgenommen und als öffentliche Verkehrsflächen festgesetzt.

Das Begrünungskonzept sieht vor, vorhandene Gehölzstrukturen im Plangebiet möglichst weitgehend zu erhalten sowie fachgerecht zu ergänzen. Ergänzende Anpflanzungen, Begrünungsmaß-nahmen sowie Maßnahmen zur Minderung des Versiegelungsgrads führen neben der gestalterischen Aufwertung des Baugebiets auch zu einer Minderung des Eingriffs infolge der Neubebauung.

Im Planbereich werden acht Bäume mit einem Erhaltungsgebot festgesetzt. Sie sind zu schützen, fachgerecht zu pflegen und dauerhaft zu erhalten. Auch andere Bestandsbäume können gemäß dem aktuellen Bebauungskonzept erhalten werden. Diese werden jedoch nicht explizit als zu er-halten festgesetzt. Insgesamt 22 Bäume auf dem Grundstück des Klinikums und drei Bäume inner-halb des Straßenraums der Mozartstraße können nicht erhalten werden. Der Verlust der Bäume auf dem Klinikgelände wird in der Eingriffsbilanzierung berücksichtigt.

Die aufgrund der geplanten Zufahrten zu fällenden städtischen Bäume entlang der Mozartstraße werden im Rahmen der Neuordnung der Parkbuchten nördlich des Ev. Kirchenkreises ersetzt.

Weitere Begrünungsmaßnahmen sind im Bereich von Stellplätzen oder an den Gebäuden in Form von Dach- und Fassadenbegrünungen geplant.

Planverfahren:

Der Entwurf des Bebauungsplans Unna Nr. 155 „Christliches Klinikum" und der 25. Änderung des Flächennutzungsplans werden mit ihren Begründungen und Umweltberichten sowie weiteren relevanten Planunterlagen gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeit vom 18. November 2024 bis einschließlich 31. Dezember 2024 auf der Internetseite https://www.unna.de/standort/planen-bauen-wohnen unter der Rubrik „Bauleitplanung“ veröffentlicht.

Zusätzlich werden die zu veröffentlichenden Unterlagen im genannten Zeitraum beim Stadtplanungsamt der Kreisstadt Unna, Rathausplatz 1 (Rathaus, 3. Obergeschoss, Aufgang B, Ostflügel, Aushang neben Raum 307), während der Dienststunden montags bis donnerstags von 8 Uhr bis 16 Uhr und freitags von 8 Uhr bis 12.30 Uhr zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt.

Über das Bauportal des Landes Nordrhein-Westfalen unter bauleitplanung.nrw.de können die Unterlagen ebenfalls eingesehen werden.

Anregungen und Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Sie sind vorzugsweise elektronisch zu übermitteln (per Email: bauleitplanung@stadt-unna.de). Bei Bedarf können Stellungnahmen schriftlich an die Kreisstadt Unna, Dezernat 3 / 61 - Stadtplanungs-amt, Rathausplatz 1, 59423 Unna, per Fax (02303/103-6198) oder zur Niederschrift abgegeben werden.

Für Fragen und Auskünfte stehen Mitarbeitende des Bereiches Stadtplanung zur Verfügung.