Barrierearme Zugänge zu öffentlichen Gebäuden, genügend Raum für Rollstühle und Rollatoren im Straßenverkehr oder Leitsysteme, die Sehbehinderte helfen, sicher Straßen zu queren: Die Interessen von Menschen mit Behinderung werden in Unna durch den Behindertenbeirat wahrgenommen. Das Gremium, in dem sich neben Behindertenverbänden, Vereinen, Selbsthilfegruppen und Initiativen auch Vertreter*innen der in den Rat der Kreisstadt Unna gewählten Fraktionen für die Belange von Menschen mit Behinderung engagieren, gibt es bereits seit 1993 in Unna.
Jetzt soll der Beirat eine neue Satzung bekommen – und damit gleichzeitig gestärkt werden. Bisher tagt der Behindertenbeirat rund viermal im Jahr – ohne, dass die Mitglieder dafür ein Sitzungsgeld erhalten, wie es bei anderen Fachausschüssen der Fall ist. Dies ändert sich mit der neuen Satzung: Sie sieht vor, dass die stimmberechtigten und die beratenden Mitglieder künftig ein Sitzungsgeld in Höhe von 45,90 Euro pro Sitzung erhalten. Ausgenommen von dieser Regelung sind Ratsmitglieder. Darüber hinaus soll die Arbeit des Behindertenbeirates auch transparenter werden, indem die Einladungen zu den Sitzungen als auch die Niederschriften künftig im Ratsinformationssystem veröffentlicht werden. Der Behindertenbeirat tagt öffentlich – und der Vorsitzende Christian Baran will dies ausdrücklich als Einladung verstanden wissen: „Wir freuen uns über jeden Menschen, der zu unseren Sitzungen kommt.“
Bisher war es zudem so, dass die Vertreter*innen der in den Rat der Kreisstadt Unna gewählten Fraktionen, die in den Behindertenbeirat entsandt wurden, nur beratend an den Sitzungen teilgenommen haben. Die neue Satzung gibt ihnen nun ebenfalls ein Stimmrecht.
„Mit dieser neuen Satzung soll die bisherige Arbeit des Behindertenbeirats und der Einsatz der einzelnen Mitglieder noch mehr geschätzt und anerkannt werden“, so Bürgermeister Dirk Wigant.
Die neue Satzung wurde maßgeblich durch das Ratsbüro verfasst und wird den Vertreter*innen des Rates in ihrer Sitzung am 4. Juli zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Satzung tritt erst nach entsprechender Beschlussfassung des Rates der Kreisstadt Unna in Kraft.