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Die neue CoronaSchutzVO zum Nachlesen

Bund und Länder haben die geltenden Corona-Regeln grundsätzlich bis zum 28. März 2021 verlängert. Es bleibt besonders wichtig, Kontakte zu vermeiden. In vielen Bereichen können die Länder jedoch bei niedrigen Infektionszahlen Öffnungen erlauben.

Vereinbart wurde eine Öffnungsstrategie in fünf Schritten - aber auch mit einer eingebauten Notbremse: Führen einzelne Lockerungen zu einem starken Anstieg der Infektionszahlen in einer Region, werden automatisch alle schon erfolgten Erleichterungen wieder gestrichen.

Die strenge Begrenzung privater Kontakte wird gelockert. Von Montag, 8. März, an sind wieder private Zusammenkünfte des eigenen Haushalts mit einem weiteren Haushalt möglich, jedoch beschränkt auf maximal fünf Personen plus Kinder bis 14 Jahre. Paare sollen generell als ein Hausstand zählen. In Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 35 können es auch Treffen des eigenen Haushalts mit zwei weiteren Haushalten mit zusammen maximal zehn Personen sein. Kinder bis 14 Jahre sind auch hiervon ausgenommen.

Wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt, greift eine Notbremse. Dann gelten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag wieder die Regeln, die bis zum 7. März griffen. Das heißt in diesem Fall: Ein Haushalt und eine weitere Person dürfen sich treffen.

Die geänderte CoronaSchutzVerordnung zum nachlesen.