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Informationen über die Geschäftsordnung für den Rat der Kreisstadt Unna

Die Geschäftsordnung des Rates regelt das Miteinander des Gremiums. Aktuell steht eine Änderung dieses Regelwerks an.

Im Rat der Kreisstadt Unna treffen die demokratisch gewählten Vertreter der Parteien wichtige Entscheidungen für die Stadt und ihre Bürgerinnen und Bürger. Um diese wichtige Aufgabe erfüllen zu können, ist jeder Rat einer Kommune in NRW per Gesetz dazu verpflichtet, sich eine eigene Geschäftsordnung zu geben, die beispielsweise regelt, wie Abstimmungen ablaufen, wie Anträge gestellt werden können und ob und wann Fragen von Bürgerinnen und Bürgern gestellt werden können. Dabei hat sich die Geschäftsordnung der Kreisstadt Unna in ihren jeweiligen Fassungen ebenso wie die Geschäftsordnungen anderer Kommunen stets an der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zu orientieren, die für das Land NRW die Zuständigkeiten, Befugnisse und Recht der Gemeinden sowie ihrer Organe organisiert.

Entscheidung über die Änderungen treffen die Ratsmitglieder

In der aktuellen Geschäftsordnung des Rates sind viele Regelungen enthalten, die bereits veraltet sind und einer Konkretisierung bedürfen. Dieser Aufgabe, die bestehenden Regelungen hinsichtlich ihrer Verständlichkeit und Gültigkeit zu überprüfen sowie neue Regelungen einzuarbeiten, haben sich das Ratsbüro und der Verwaltungsvorstand der Stadtverwaltung Unna angenommen – mit dem Ziel, dem Rat eine Diskussionsgrundlage für die Änderung der Geschäftsordnung vorzulegen. Die Entscheidung über die tatsächliche Änderung der Geschäftsordnung treffen dann die Ratsmitglieder – nicht die Stadtverwaltung. In den Entwurf, den die Stadtverwaltung den Ratsmitgliedern vorgelegt hat, sind neben den genannten Konkretisierungen und Aktualisierungen auch Erfahrungen aus bisherigen Sitzungen sowie der ausdrückliche Wunsch der Fraktionen im Rat der Kreisstadt Unna nach mehr Sitzungsdisziplin eingeflossen.

Wesentlicher Aspekt: Die Öffentlichkeit muss informiert sein

Einen wesentlichen Aspekt der Arbeit der Ratsmitglieder stellt die Öffentlichkeit ihrer Diskussionen und Entscheidungen dar. Dies berücksichtigt die vorgeschlagene Änderung der Geschäftsordnung. Es gilt der Grundsatz der Öffentlichkeit. Das bedeutet, dass grundsätzlich Angelegenheiten des Rates öffentlich diskutiert und entschieden werden müssen; also jeder Bürger*in der Kreisstadt Unna an den Sitzungen teilnehmen und mitverfolgen kann, was die politisch gewählten Vertreter entscheiden. Darüber hinaus regelt die Geschäftsordnung – wiederum in Orientierung an der Gemeindeordnung NRW – dass die wesentlichen Beschlüsse des Rates der Öffentlichkeit im Nachgang zugänglich gemacht werden. Dies geschieht beispielsweise über eine entsprechende Information an die örtliche Presse bzw. über die städtische Homepage.

Doch es gibt auch Angelegenheiten, die nicht-öffentlich beraten und entschieden werden. Hierzu zählen unter anderem Vertragsangelegenheiten wie beispielsweise der Kauf und Verkauf von Grundstücken. Da in solchen Fällen oft vertrauliche Details wie der Kaufpreis eines Grundstücks genannt werden, steht hier das schützenswerte Interesse eines Einzelnen höher als das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit. Die Möglichkeit, Angelegenheiten für die Öffentlichkeit auszuschließen, ist in der Gemeindeordnung des Landes NRW ausdrücklich vorgesehen und für bestimmte Vorgänge verpflichtend.

Hürden für nicht-öffentliche Beratungen sind hoch

Die Hürden, um eine Angelegenheit nicht-öffentlich zu beraten, sind von den Verwaltungsgerichten jedoch sehr hoch angesetzt. In der vorgeschlagenen Änderung zur Geschäftsordnung des Rates der Kreisstadt Unna wird eine Konkretisierung dieser Regelung vorgeschlagen, um die Rechtssicherheit und Einheitlichkeit bei Anwendung dieser Regelung sicherzustellen. Die Entscheidung, ob bei einer Angelegenheit das öffentliche Interesse der Kreisstadt Unna oder Einzelinteressen Dritter an einer Geheimhaltung gegenüber dem Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit überwiegen, liegt bei dem Bürgermeister beziehungsweise dem jeweiligen Ausschussvorsitzenden – und zwar bereits beim Aufstellen der jeweiligen Tagesordnung für die Sitzung. Hier stehen die dezentralen Sitzungsbetreuungen sowie das Ratsbüro beratend zur Seite. Wenn weder Gründe des öffentlichen Wohls noch berechtigte Ansprüche oder Interessen Einzelner den Ausschluss der Öffentlichkeit rechtfertigen, darf eine Angelegenheit nicht unter Ausschluss der Öffentlichkeit beraten werden, sonst wäre ein Beschluss rechtswidrig.

Vorschlag: Einwohner-Fragestunde rückt an den Beginn der Sitzungen

Mit der vorgeschlagenen Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Kreisstadt Unna bekommt die Möglichkeit der Einwohner*innen, Fragen zu Angelegenheiten der Kreisstadt Unna zu stellen, einen neuen Stellenwert. Anders als in den bisherigen Fassungen der Geschäftsordnung sieht der Vorschlag der Verwaltung vor, die Einwohnerfragestunde bürgerfreundlich zu Beginn jeder Ratssitzung stattfinden zu lassen. Bisher findet die Einwohnerfragestunde am Ende der oftmals sehr viele Tagesordnungspunkte umfassenden Ratssitzung statt. Die Einwohner*innen sollen nun direkt zu Beginn der Sitzung die Möglichkeit bekommen, ihre Fragen stellen zu können.

Die Gemeindeordnung NRW sieht solche Fragestunden als Option vor. Wenn ein Rat von dieser Option Gebrauch macht, muss er Details dazu über die jeweilige Geschäftsordnung regeln. Grundsätzlich handelt es sich bei der Einwohnerfragestunde um ein Fragerecht; das bedeutet, dass Einwohner*innen Anfragen zu allen Angelegenheiten der Kreisstadt Unna stellen können. Diese werden dann grundsätzlich mündlich durch die Verwaltung beantwortet. Sollte dies nicht direkt möglich sein, weil beispielsweise ein komplexer Sachverhalt vorliegt, erhält der Fragende eine schriftliche Antwort. Die Fragestunde dient somit dazu, den Einwohner*innen einen niedrigschwelligen Zugang zu ihren gewählten Vertreter*innen zu ermöglichen.  Eine zeitliche Begrenzung des einzelnen Fragerechts dient vorrangig dazu, dass möglichst viele Einwohner*innen die Gelegenheit bekommen sollen, ihre Fragen im Rahmen der Fragestunde stellen zu können.

Auch ausführliche Diskussion möglich - in eigens eingerichteten Sprechstunden

Für Diskussionswünsche und Aussprachen zu bestimmten Themen, die einer ausführlicheren Diskussion bedürfen, stehen jedem/jeder Einwohner*in mit der Bürgermeister- und der Beigeordneten-Sprechstunde geeignete niedrigschwellige Foren offen, ihre Angelegenheiten zu platzieren. Darüber hinaus hat jede*r Einwohner*in die Möglichkeit, Anträge, Beschwerden und Anträge an seinen Rat zu stellen.

Der Vorschlag, im Zuge der Änderung der Geschäftsordnung des Rates, die Fragestunde für Einwohner*innen insgesamt auf maximal 20 Minuten zu begrenzen, soll zudem dazu beitragen, eine strukturierte Beantwortung der Fragen und damit auch eine effiziente Arbeit des Rates sicherzustellen – wie auch bei anderen Kommunen üblich.

Das weitere Vorgehen:

Der Vorschlag für die Änderung der Geschäftsordnung des Rates liegt derzeit bei den Fraktionen des Rates zur Beratung. Ihre Änderungsvorschläge, Anregungen und Wünsche werden von der Verwaltung konstruktiv aufgenommen und begleitet, um einen möglichst breiten Konsens zu erzielen, da sich alle Ratsmitglieder an die von ihnen beschlossenen Regeln werden halten müssen. Ziel ist es, dass der Rat sich eine Geschäftsordnung geben kann, die aktuellen Gesetzesänderungen, dem Wunsch nach mehr Sitzungsdisziplin und einer Konkretisierung bestehender Regelungen Rechnung trägt – all das unter der Prämisse, dass Unnas Bürgerinnen und Bürger die Arbeit ihrer Verwaltung und die Kontrolle ihrer politisch gewählten Vertreter*innen transparent nachvollziehen und sich daran beteiligen können.