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Serviceportal der Kreisstadt Unna mit neuem Zugang

Für die Nutzung digitaler Verwaltungsangebote ist ab sofort ein BundID-Konto erforderlich.

Um digitale Verwaltungsangebote im Online-Serviceportal der Kreisstadt Unna nutzen zu können, konnten sich Bürgerinnen und Bürger bisher mit dem Servicekonto.NRW anmelden. Das Ministerium für Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD.NRW) hat sich nun entschieden, für die digitale Verwaltungsangebote die BundID zu nutzen. Die BundID wird vom Bundesinnenministerium bereitgestellt.

Die Kreisstadt Unna wechselt damit von dem Servicekonto.NRW zur BundID. Konkret bedeutet dies: Seit Mittwoch, 22. Mai, ist das Servicekonto.NRW für digitale Verwaltungsleistungen der Kreisstadt Unna nicht mehr nutzbar. Um sich im Serviceportal der Kreisstadt Unna anzumelden, muss ein BundID-Konto erstellt werden.

Wer bereits ein Servicekonto.NRW nutzt, sollte sich ein BundID mit derselben E-Mail-Adresse anlegen und sich anschließend im Serviceportal der Kreisstadt Unna mit diesem BundID-Konto anmelden. Dann werden die bisherigen Daten automatisch übertragen. Dadurch bleiben die persönlichen Informationen und Nachrichten im Postkorb erhalten.

 

Einige Hintergrundinformationen zur BundID:

 

  • Das Nutzerkonto Bund (BundID) ist ein Online-Dienst, der im Jahr 2019 online gegangen ist. Bürgerinnen und Bürger können freiwillig ein Konto eröffnen, mit dem sie sich gegenüber Verwaltungsangeboten identifizieren können. Dabei werden alle in Deutschland eingesetzten Vertrauensniveaus der Identifizierung unterstützt.
  • Die Identifizierung und Anmeldung ist mit Benutzername und Passwort, dem ELSTER-Zertifikat oder dem Online-Ausweis möglich. Der Anmeldeprozess für BundID erfolgt nach den Vorgaben der europäischen Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste (eIDAS-Verordnung).
  • Das Postfach der BundID ermöglicht eine sichere Kommunikation zwischen Öffentlicher Verwaltung und Bürgerinnen und Bürgern. Nach Einverständnis der Nutzenden kann die Behörde beispielsweise ausgestellte Bescheide an das Postfach übermitteln.