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Wahl von Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode 2024 - 2028

Die Amtsperiode der bisherigen Schöffinnen und Schöffen endet am 31.12.2023.

Bild: Pixabay

Deshalb ist durch die Kreisstadt Unna für die Strafkammer Dortmund und für das Schöffengericht Unna eine Vorschlagsliste mit Bewerberinnen und Bewerbern für die Amtszeit von 2024 bis 2028 aufzustellen.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen und am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden und im Stadtgebiet von Unna wohnen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungs-verfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt darüber hinaus in einem hohem Maß Unparteilichkeit, Selbst-ständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des an-strengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Objektivität und Unvoreinge-nommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden.

Schöffen sind den Berufsrichtern gleichberechtigt. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen mitzuverantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben. In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Deshalb ist auch Kommunikations- und Dialogfähigkeit für die Ausübung des Schöffenamtes erforderlich. Aufgrund einer Rechtsänderung können Schöffen, die das Amt bereits in der zweiten Wahlperiode ausüben, auch für die folgende Wahlperiode berücksichtigt werden.

Interessentinnen und Interessenten für das Ehrenamt eines Schöffen in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) bewerben sich bitte bis zum 31.03.2023 bei der Kreisstadt Unna, Bereich Recht, Rathausplatz 1, 59423 Unna (Tel.: 02303/103-303/363).  Für die Bewerbung nutzen Sie bitte das auf der Internetseite der Kreisstadt Unna bereitgestellte Bewerbungsformular.  

Das Formular für die Bewerbung zum Schöffenamt finden Sie hier auf den Internetseiten der Kreisstadt Unna oder unter www.schoeffenwahl.de.  

Für weitere Fragen und Informationen zum Thema „Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Schöffenwahl“ steht Ihnen der Bereich Recht - Frau Koppe/Frau Päßler – unter der Rufnummer 02303/103-303/363 zur Verfügung.