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Neues Parkraumkonzept für Unna: Das sind die wichtigsten Änderungen

Stadtrat hat Vorlage der Verwaltung mit großer Mehrheit beschlossen.

Zum Einkaufszentrum Neue Mühle gehört das jüngste Parkhaus in Unna. Es bietet 316 Stellplätze auf zwei Etagen. (Foto: Kevin Kohues/Kreisstadt Unna)

Die Kreisstadt Unna wird das Parken im Innenstadtbereich neu regeln. Nach einem intensiven Austausch der Verwaltung mit der Politik, den Wirtschaftsbetrieben Unna sowie Interessenvertretern wie dem City-Werbering und dem Behindertenbeirat hat der Stadtrat die Vorlage der Verwaltung mit großer Mehrheit beschlossen. In der Sitzung am 15. Juni stimmten 42 Ratsmitglieder mit Ja und ein Ratsmitglied mit Nein. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Parkraumkonzept im Überblick.

 

Warum gibt es überhaupt ein neues Parkraumkonzept?

Das Konzept, wo und wie künftig Parken in Unna möglich sein soll, ist ein Baustein des Mobilitätskonzeptes, mit dem in Unna die Verkehrswende eingeleitet werden soll. Die Fraktionen der CDU und von Bündnis 90/Die Grünen im Stadtrat haben die Verwaltung beauftragt, ein solches Konzept zu erstellen. Ziel ist die „autoarme Innenstadt“, also den Autoverkehr in der Innenstadt auf ein notwendiges Maß zu beschränken, um die Lebens- und Aufenthaltsqualität in der Innenstadt zu erhöhen und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

 

Wie soll dieses Ziel erreicht werden?

Die Kreisstadt Unna verfügt über öffentliche und private Parkhäuser, Tiefgaragen und oberirdische Parkflächen, die insgesamt über 4000 Stellplätze für Pkw im Innenstadtbereich bieten. Die Parkhäuser und Tiefgaragen haben freie Kapazitäten und sollen künftig von mehr Autofahrer*innen genutzt werden. Um hierfür Anreize zu setzen, werden Parkgebühren verändert. Auch ein neues Parkleitsystem soll kommen und helfen, Besucher*innen ohne Umwege und „Suchverkehr“ in die Parkhäuser und Tiefgaragen zu lenken. Ein anderer Baustein zur Zielerreichung besteht in der Reduzierung des Angebotes an öffentlichen Parkplätzen unter freiem Himmel, damit diese Flächen künftig anders genutzt werden können – zum Beispiel für Grün- und Erholungsflächen, Rad- und Gehwege.

 

Was soll das Parken in der Innenstadt künftig kosten?

  • Die Parkgebühren im Innenstadtbereich innerhalb des Verkehrsrings werden auf 2,50 Euro (bisher 1,50 Euro) pro angefangene Stunde angehoben. Die Parkzeit wird auf maximal 3 Stunden begrenzt (bisher 3 Stunden und 20 Minuten, Höchstbetrag 5 Euro).
  • Das Parken in den Parkhäusern und Tiefgaragen der Wirtschaftsbetriebe Unna (WBU) soll zukünftig einheitlich 1,50 Euro/Stunde kosten. Bisher variieren die Preise zwischen 1,20 Euro (Tiefgaragen Bahnhof und Neumarkt, Parkhaus Massener Straße) und 1,50 Euro (Tiefgarage Flügelstraße, Parkhaus Neue Mühle). Außerdem soll für alle WBU-Parkbauten ein Kurzzeit-Parktarif angeboten werden, angedacht ist ein Preis von 1,00 Euro für 40 Minuten.
  • Die Parkgebühren im Innenstadtbereich außerhalb des Verkehrsrings orientieren sich künftig an den Gebühren der WBU-Parkbauten. Das heißt: Sie werden auf 1,50 Euro/Stunde angehoben (bisher: 0,60 Euro) und es gibt einen voraussichtlichen Kurzzeit-Parktarif für die ersten 40 Minuten mit einer Parkgebühr von 1,00 Euro. Eine Parkzeitbegrenzung gibt es nicht.

 

Welche Parkflächen unter freiem Himmel sollen denn wegfallen?

Konkret geht es um den Parkplatz an der Schulstraße, der bereits seit April und noch bis Oktober als Aufenthaltsfläche für die Bevölkerung dient (Reallabor Schulstraße). Eine dauerhafte Umwandlung in eine Aufenthaltsfläche ist im Bereich des Parkplatzes am Morgentor geplant. Außerdem werden die Parkflächen am Ulrichswall zugunsten der Einrichtung des Fahrrad-Innenstadtrings (Radring Unna) aufgegeben. Ein möglicher Wegfall weiterer Parkflächen zugunsten anderer Nutzungen wird seitens der Verwaltung geprüft – immer mit Augenmaß vor dem Hintergrund der Vertretbarkeit unter Berücksichtigung der jeweiligen Interessengruppen, etwa Gewerbetreibenden und Bewohner*innen.

 

Apropos Bewohner*innen: Wenn ich in der Innenstadt wohne, welche Parkmöglichkeiten für mein Auto habe ich künftig?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, darunter auch eine ganz neue. Wer seinen Hauptwohnsitz innerhalb des Innenstadtrings hat und auf einen Bewohner*innen-Parkausweis verzichtet, kann künftig ein Fahrzeug für 40 Euro im Monat in der Tiefgarage am Neumarkt oder im Parkhaus an der Massener Straße parken, möglicherweise auch in der Tiefgarage am Bahnhof. Zum Vergleich: Ein Dauerparktarif kostet derzeit 60 Euro im Monat.

Eine weitere Neuerung: Etwa die Hälfte der Parkflächen innerhalb des Rings wird exklusiv den Bewohner*innen mit einem entsprechenden Parkausweis zur Verfügung stehen. Ein solcher Ausweis soll künftig allerdings mehr Geld kosten. Bisher kostete er 30 Euro im Jahr, was angesichts des Gegenwertes sehr preiswert war. Um die Wertigkeit des öffentlichen Straßenraumes angemessen zu berücksichtigen, wird die Gebühr für den Bewohner*innen-Parkausweis auf 120 Euro im Jahr angehoben – was einem monatlichen Betrag von 10 Euro entspricht.

 

Immer wieder ist auch von einem intelligenten Parkleitsystem die Rede. Was hat es damit auf sich?

Ein modernes Parkleitsystem soll dabei helfen, Autofahrer*innen in die kostengünstigen Parkhäuser und Tiefgaragen zu lotsen und unnötige Parksuchverkehre zu vermeiden. Deshalb soll das bisherige System, das vor allem aus einfachen Wegweisern besteht, technisch optimiert und auf die Einfallstraßen zum Innenstadtring (etwa Morgenstraße, Kantstraße, Massener Straße, Hertingerstraße und Wasserstraße) erweitert werden. Das neue digitale System soll auch die Zahl der jeweils freien Stellplätze in den Parkbauten anzeigen. Neben den Parkbauten der WBU sollen auch Parkflächen privater Betreiber eingebunden werden. Geprüft wird zudem die Einführung einer entsprechenden App für Smartphones.

 

Was ändert sich beim Parken von E-Fahrzeugen?

Bisher können E-Fahrzeuge in der Kreisstadt Unna drei Stunden kostenlos geparkt werden. Mit dieser Ausnahme wollte der Gesetzgeber in den Anfängen der E-Mobilität Anreize setzen, doch angesichts der angestrebten Ziele im Parkraumkonzept und der zunehmenden Verbreitung von E-Fahrzeugen erscheint diese Privilegierung nicht mehr zeitgemäß. Die kostenlose Parkmöglichkeit für E-Fahrzeuge wird deshalb künftig entfallen. Gleichzeitig soll für den Ladevorgang an den entsprechenden Parkplätzen eine ausreichende Höchstparkdauer vorgeschrieben werden, die sich am Ladevorgang orientiert. Diese dürfte bei etwa 3 Stunden liegen.

 

Was ist mit Parkplätzen für Menschen mit Behinderungen oder Mobilitätseinschränkungen?

Die Stadtverwaltung steht dazu im Austausch mit dem Behindertenbeirat. Eine ausreichende Anzahl von Behindertenparkplätzen bzw. barrierefreien Parkplätzen (Merkzeichen „aG“) ist im Innenstadtring vorhanden. Auch bezüglich der Standorte hat der Behindertenbeirat keine Bedenken erhoben. Er hat aber den Wunsch geäußert, die barrierefreien Parkplätze so anzuordnen, dass sowohl auf der Fahrer- als auch auf der Beifahrerseite genügend Platz für einen sicheren Ausstieg ist. Dies scheitert derzeit in der Regel an den örtlichen Gegebenheiten. Die Verwaltung wird prüfen, inwieweit hier Verbesserungen möglich sind. Gegenstand einer Prüfung wird zudem die Einrichtung von Haltezonen oder eingeschränkten Halteverboten in der Nähe von ärztlichen oder ambulanten (Pflege-)Einrichtungen sein. Damit könnte erreicht werden, dass auch Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, aber nicht über einen entsprechenden Ausweis verfügen, in der Nähe ihres Zielortes aussteigen können.

 

Welche Neuerungen bringt das Parkraumkonzept noch mit sich?

Um vor allem die Fußgängerzone von Lieferverkehr zu entlasten, wird die Einrichtung sogenannter City-Hubs geprüft. Bei einem City-Hub handelt es sich um ein Zwischenlager im Stadtraum, in dem Sendungen für die direkte Umgebung deponiert werden, die von dort via Sackkarre oder E-Lastenrad an die Empfänger*innen weitergeleitet werden.

Außerdem wird die Stadtverwaltung die Ausweisung weiterer Stellplätze für Motorräder und von Carsharing-Stellplätzen prüfen. Und: Dort, wo das Parken mit Parkscheibe erlaubt ist, soll die Höchstparkdauer vereinheitlicht werden, um Parksuchverkehr zu vermeiden.

 

Was passiert in den Bereichen außerhalb des Innenstadtrings?

Im angrenzenden Bereich der Innenstadt, also außerhalb des Rings, besteht in einzelnen Wohnquartieren bereits ein nennenswerter Parkdruck. Dieser könnte sich zukünftig erhöhen, falls mehr Pendler*innen oder Besucher*innen dort einen kostengünstigeren oder kostenfreien Parkplatz suchen. Um die Wohnquartiere vor einem Verdrängungseffekt zu schützen, wird die Verwaltung die Situation genau beobachten. Mögliche Maßnahmen in den Außenbezirken könnten je nach örtlichem Bedarf die Ausweisung von Bewohner*innen-Parkzonen, die Aufstellung von Parkschein-Automaten, die Einführung einer Parkscheiben-Pflicht oder die Umgestaltung von Park- in Grünflächen sein.

 

Wer war an der Erarbeitung des Parkraumkonzeptes beteiligt?

Bei der Erstellung des Konzeptes hat die Stadtverwaltung viele Akteur*innen beteiligt, darunter alle politischen Fraktionen, die Wirtschaftsbetriebe Unna als Betreiber der Parkhäuser und Tiefgaragen, sowie Interessenvertretungen wie den City-Werbering und den Behindertenbeirat.

 

Und wann treten die neuen Regeln in Kraft?

Die Änderung der Parkgebühren soll Anfang des Jahres 2024 in Kraft treten. Die Umsetzung von baulichen Maßnahmen sowie des Parkleitsystems erfolgen sukzessive und sind Gegenstand fortlaufender Berichterstattung in den politischen Gremien und der Öffentlichkeitsarbeit der Kreisstadt Unna. Die Verwaltung versteht das Parkraumkonzept als einen dynamischen Prozess und wird bei Bedarf Anpassungen vorschlagen und vornehmen.