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Gefahrenabwehr im Bauordnungsverfahren
Im Rahmen der Abwehr von Gefahren, die durch Verstöße gegen geltendes Recht entstehen, werden von der Bauordnung bauordnungsbehördliche Maßnahmen angeordnet und ggf. im Wege der Zwangsvollstreckung durchgeführt.
Verstöße gegen geltendes Recht sind insbesondere:
- ungenehmigte Errichtung oder Beseitigung von baulichen Anlagen
- ungenehmigter Umbau oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen
- Abweichung von erteilten Baugenehmigungen
- mangelnde Unterhaltung / Instandhaltung baulicher Anlagen, die dann eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen
Das Bauordnungsverfahren kann durch örtliche Ermittlungen oder auch durch berechtigte Beschwerden bei der Bauordnung eröffnet werden.
Des Weiteren können durch die Bauordnungsbehörde auch Ordnungswidrigkeitenverfahren bei Verstößen gegen geltendes Recht eingeleitet werden.
Bereich Bauordnung
Carolin Alves
Rathausplatz 1
59423 Unna
Zimmer 305 (3.OG)
Tel.: 02303/103-626
Fax: 02303/103-693
Mail: bauordnung(at)stadt-unna.de
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag
13.30 - 16.00 Uhr
Benötigte Unterlagen
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Gebühren
Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW.
Online-Dienste
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Formulare
Im Formularservice der Bauordnung sind entsprechende Formulare hinterlegt.