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Allgemeine Informationen
Wer ist wahlberechtigt? Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes und Unionsbürger*innen, die am Wahltag
- das sechszehnte Lebensjahr vollendet haben,
- mindestens seit dem 09.03.2024 in Deutschland oder einem der anderen EU-Mitgliedstaaten Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.
Für die Ausübung des Wahlrechts muss jeder Wahlberechtigte, der in Unna seine Hauptwohnung hat, im Wählerverzeichnis der Kreisstadt Unna eingetragen sein. Zu beachten ist hierbei auch das Merkblatt für Personen, die hier zugezogen oder innerhalb der Stadt umgezogen sind bzw. aus der Stadt fortziehen. Das Merkblatt kann hier als pdf-Datei heruntergeladen werden.
Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Jeder darf aber nur einmal wählen. Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen Sie sich in das Wählerverzeichnis Ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Sie erhalten dann auch in Zukunft automatisch hier Ihre Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen.
Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen Sie im Bürgerservice/Bereich Wahlen der Kreisstadt Unna
bis spätestens zum 19. Mai 2024 (Sonntag)
einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Den Antrag können Sie auch per Post an die Kreisstadt Unna senden. (Bitte beachten Sie die allgemeinen Öffnungszeiten und Postlaufzeiten!)
Das Formular und weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite der Bundeswahlleiterin.
Hinweise zum Wählerverzeichnis Die Kreisstadt Unna legt ein Verzeichnis der rund 49.000 Wahlberechtigten für die Europawahl nach Familiennamen und Vornamen, Tag der Geburt und Wohnung an. Das Wählerverzeichnis liegt in der Zeit vom 21. bis 24. Mai 2024 im Rathaus der Kreisstadt Unna, Wahlamt im Foyer vor dem Sitzungsraum Pisa, Rathausplatz 1, 59423 Unna zur Einsichtnahme aus. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme wird durch einen PC ermöglicht. Jeder Wahlberechtigte kann so die ihn betreffenden Daten einsehen. Werden die Angaben für falsch oder unvollständig gehalten, kann innerhalb der Auslegungsfrist Einspruch erhoben werden. Vom Amts wegen werden alle Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis eingetragen, die am 42. Tag vor der Wahl, also dem 28. April 2024 (Stichtag) bei der Meldebehörde der Kreisstadt Unna für eine Hauptwohnung gemeldet sind. Danach ist für Wahlberechtigte, die nach Unna ziehen, die Aufnahme in das Wählerverzeichnis der Kreisstadt Unna unter gewissen Voraussetzungen möglich. Zu beachten ist hier ebenfalls das o. g. Merkblatt.
Hinweise zur Benachrichtigung der Wahlberechtigten Alle in das Wählerverzeichnis der Kreisstadt Unna eingetragenen Wahlberechtigten erhalten in der Zeit vom 2. Mai bis 18. Mai 2024 eine Wahlbenachrichtigung, auf der das jeweilige Wahllokal (Wahlraum) angegeben ist, in dem die persönliche Stimmabgabe erfolgen kann. Auf der Rückseite des Anschreibens befindet sich ein Wahlscheinantrag, der auszufüllen ist, wenn der Wahlberechtigte durch Briefwahl wählen möchte. Wer bis zum 19. Mai 2024 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, dass er/sie wahlberechtigt ist, sollte sich kurzfristig mit dem Wahlamt der Kreisstadt Unna unter der Rufnummer 02303/103-3350 in Verbindung setzen.