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Zentrale Vergabestelle
Als öffentlicher Auftraggeber hat die Kreisstadt Unna eine Vielzahl von Regelungen im Landes- und Bundesrecht aber auch im Europarecht zu beachten. Zur Bündelung der vergaberechtlichen Fachkompetenz sowie für die Beratung der Ämter in vergaberechtlichen Angelegenheiten und zum Schutz der Mitarbeiter*innen vor Korruptionsverdacht wurde mit Datum vom 01.04.2005 bei der Kreisstadt Unna eine Zentrale Vergabestelle (ZVSt) eingerichtet.
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Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag
08.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 15.45 Uhr
Freitag
08.30 – 12.30 Uhr