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Baumschutz

Die Erhaltung, Pflege und Weiterentwicklung eines artenreichen und gesunden Baumbestandes ist der Stadtverwaltung Unna ein besonderes Anliegen. Auf öffentlichen und privaten Flächen bereichern Tausende Bäume das Stadtbild, wirken positiv auf das urbane Klima und bieten Lebensraum für Vögel, Insekten und weitere Tiergruppen. Seit dem 23. Dezember 2014 gibt es in Unna keine Baumschutzsatzung mehr. Damit hat jeder Grundstückseigentümer für seinen Baumbestand eine größere Eigenverantwortung.

Warum sind Bäume so wichtig für unsere Stadt?
Mehrere Tausend Straßenbäume prägen neben begrünten Hängen und Parkanlagen das Bild der 5.700 Hektar bebauten Stadtbereiche der Stadt Unna. Baumreihen und insbesondere großkronige Einzelbäume beleben und gliedern das Stadtbild. Sie reinigen die Luft, sind lebende Lärmschutzwände, spenden Schatten, bieten Nahrung und Wohnraum für viele Tierarten. Ohne Bäume hätten die Menschen aufgrund der Luftverschmutzung, der Verkehrsabgase, der Wärme- und Industrieabgase kaum mehr Sauerstoff zum Atmen. Die Bäume "reinigen" die Luft und filtern für den Menschen schädliche Partikel heraus. Eine 100-jährige Buche setzt pro Stunde etwa 1,7 Kilogramm Sauerstoff frei. Das entspricht etwa der Menge, die fünfzig Menschen in einer Stunde zum Atmen benötigen. Am Beispiel einer etwa 100 Jahre alten Buche wird deutlich, welchen Nutzen ein einzelner Baum hat.
(Quelle:http://www.die-gruene-stadt.de/broschueren.aspx)

Bäume und Sträucher genießen besonderen Schutz
Nach den Bestimmungen im novellierten Bundesnaturschutzgesetz (§ 39 Abs. 5 Nr. 2) vom 1. März 2010, dürfen aus Gründen des Artenschutzes vom 1. März bis zum 30. September keine Bäume und sonstige Gehölze beseitigt werden. Neu ist, dass auch Bäume und nicht nur Sträucher unter diese Regelung fallen. Es ist verboten, Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebs-Plantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf Stock zu setzen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses.

Ausnahmen von der Regel
Ausgenommen sind nur gärtnerisch genutzte Grundflächen, das bedeutet: Haus-und Kleingärten, Rasensportanlagen, Parkanlagen, Friedhöfe und Flächen für den Erwerbsgartenbau. Eine Fällung ist jedoch verboten, wenn sich in den Bäumen Lebensstätten wild lebender Tierarten befinden. Vor jeder Fällung sind die Bäume deshalb stets daraufhin zu untersuchen, ob sie als Brut- und Nistplätze geschützter Arten dienen. Dann bedarf die Fällung der Genehmigung auch der zuständigen Naturschutzbehörde, auch bei Gründen der Verkehrssicherheit. Vor der Fällung ist ebenfalls zu prüfen, ob der Baum als „erhaltenswerter Baum“ im Bebauungsplan festgesetzt ist.

Bebauungspläne

Der Umgang mit stadteigenen Bäumen wird nach der Aufhebung der langjährigen Baumschutzsatzung in einer Dienstanweisung geregelt. Die Entscheidung über stadteigene Bäume trifft weiterhin der Ausschuss für Umweltangelegenheiten nach vorheriger Beratung in der Baumschutzkommission.

Zur Dienstleistung Baumschutz und dem Antragsformular

Was Sie über Rechtsprobleme an der Gartengrenze wissen sollten
Wo Menschen eng zusammenleben, muss aufeinander Rücksicht genommen werden. Das gilt auch an der Gartengrenze. Hierüber gibt das NRW-Justizministerium in einem Faltblatt Erläuterungen und Tipps zum Thema. Erhältlich ist dieses Faltblatt beim Bereich Umwelt, Klosterstraße 12, 59423 Unna, oder ist unten stehend als PDF abrufbar. Zu beachten ist, dass bei nachbarschaftlichen Rechtsproblemen eine gerichtliche Klage erst dann zulässig ist, wenn zuvor erfolglos eine außergerichtliche Streitbeilegung vor einer Gütestelle versucht worden ist. Solche Gütestellen sind insbesondere die Schiedsämter. 

Faltblatt
Schiedsämter

Pflanzung und Pflege von Bäumen
Der Kreis Unna hat ein Merkblatt erstellt, um eine Hilfestellung bei Anlage und Pflege von Ausgleichsmaßnahmen zu geben. In dieser Anleitung finden Sie u.a. Informationen zur Gehölzqualität, Stamm, Wurzel, Pflanzzeitpunkt, Pflanzung, Baumscheibe, Wässerung, Baumpfähle, Pflanzschnitt, Verbissschutz, Nachkontrolle und Pflegeschnitt.

Merkblatt