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Sybil-Westendorp-Stiftung

Am 1. November 1999 verstarb die Künstlerin Lotte Orthmann (Künstlername: Sybil Westendorp) in Hamburg. Die Kreisstadt Unna wurde in dem notariellen Testament der Erblasserin zur Alleinerbin des gesamten Nachlasses und des Urheberrechtes an der künstlerischen Hinterlassenschaft eingesetzt. Dabei erhielt die Kreisstadt Unna die Auflage, den Nachlass der Internationalen Komponistinnen-Bibliothek in Unna zugutekommen zu lassen. Der Nachlass sollte in eine nicht-rechtsfähige, von der Kreisstadt Unna als Treuhänderin geführten Stiftung, mit dem Namen „Sybil-Westendorp-Stiftung“, eingebracht werden. Der künstlerische Nachlass (Noten, Mikrofilme von Noten, Tonbänder) wurde, entsprechend dem Stiftungszweck, zur Publikation aufbereitet, sodass das musikalische Erbe der Verstorbenen gesichert wurde. Der Nachlass belief sich zum Zeitpunkt der Erbschaft auf rund 511.000 Euro. Stiftungszweck der Sybil-Westendorp-Stiftung ist es, die Musik von Komponistinnen zu sammeln, zu erforschen und zu fördern. Diese Verpflichtung wird unter anderem durch die Veranstaltung regelmäßig stattfindender Konzertreihen in der Internationalen Komponistinnen-Bibliothek erfüllt. Darüber hinaus wird der Stiftungszweck insbesondere verwirklicht durch:

  • die Durchführung und Förderung von musikwissenschaftlichen Veranstaltungen und Forschungsvorhaben
  • der Sammlung, Archivierung, Aufbereitung und Publikation von Komponistinnen
  • der Veranstaltung von Festivals und Konzerten mit den Werken von Komponistinnen
  • der Auswertung von Komponistinnen für musikwissenschaftlichen Zwecke und Aufführungszwecke
  • der Unterhaltung eines Klavierarchivs
  • der Förderung junger und noch unbekannter Komponistinnen, insbesondere durch die Austragung eines Wettbewerbs für Komposition und des internationalen Komponistinnen-Festivals.

Die Satzung der Sybil-Westendorp-Stiftung sieht als einziges Organ der Stiftung den Stiftungsvorstand vor. Mitglieder des Stiftungsvorstandes sind laut Satzung der Bürgermeister, der Stadtkämmerer und der/die Vorsitzende(r) des Kulturausschusses.