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Einwohnerantrag

Für Angelegenheiten, für die der Rat gesetzlich zuständig ist, können Sie beantragen, dass der Rat sich mit dieser Angelegenheit befasst und eine Entscheidung trifft. Der Einwohnerantrag ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:

  • Antragsberechtigt sind Einwohner*innen, die seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde wohnen und das 14. Lebensjahr vollendet haben. 

  • Hierzu muss in kreisangehörigen Gemeinden wie der Stadt Unna ein schriftlicher Antrag eingereicht werden, der fünf Prozent der Einwohner unterzeichnet sein muss.

  • Der Antrag muss ein bestimmtes Begehren und eine Begründung enthalten.

  • Im Antrag müssen bis zu drei Personen benannt werden, die berechtigt sind, die Unterzeichnenden zu vertreten.

  • Jede Liste mit Unterzeichnungen muss den vollen Wortlaut des Antrags enthalten. Die den Antrag unterstützenden Einwohner müssen mit Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift bezeichnet sein.

  • Der Antrag ist nur zulässig, wenn nicht in der derselben Angelegenheit innerhalb der letzten zwölf Monate bereits ein Antrag gestellt wurde.

Nähere Einzelheiten sind in § 25 der Gemeindeordnung NRW geregelt.