Inhalt

FAQ

Aktuelle Informationen – Wer ist für was in UNNA zuständig?

Wichtige Fragen und Antworten bzgl. Ankommen, Anmelden, Beratung, finanzielle & medizinische Hilfen, Wohnen, Spenden und Hilfeleistungen.

Vor Betreten des Rathauses: Sollten sie nicht über einen vollständigen Impfnachweis verfügen, wenden sie sich bitte an das Testzentrum der Ring-Apotheke, gegenüber des Haupteingangs oder an ein anderes Corona-Testzentrum.

Anmeldung

Aufenthalt

Hilfe leisten

(Finanzielle) Unterstützung

Sprachkurse

Sonstiges

  • Wie kann ich mich in Unna über Ankommen und Anmeldung sowie Wohnraum und Unterbringung informieren?

Zentral zuständig ist derzeit die Koordinierungsstelle für Geflüchtete der Stadt Unna:

Koordinierungsstelle für Geflüchtete:

Kreisstadt Unna
Rathausplatz 1
59423 Unna
Tel.: 02303/103-111
E-Mail: ukraine(at)stadt-unna.de

Weitere Kontaktpersonen finden Sie auf der Webseite der Koordinierungsstelle.

  • Müssen sich Geflüchtete anmelden und wo?

Ja, gehen Sie zur Koordinierungsstelle für Geflüchtete der Stadt Unna ins Rathaus. Dort werden sie unter Ihrer jeweiligen Adresse in Unna registriert (zum Beispiel bei Verwandten oder Freund*innen). Sie können bereits Online einen Erfassungsbogen ausfüllen. Danach haben Sie bereits die Möglichkeit, erste Leistungen über das Sozialamt zu bekommen. Das Sozialamt befindet sich ebenfalls im Rathaus.

Kreisstadt Unna
Rathausplatz 1
59423 Unna
Tel.: 02303/103-111
E-Mail: ukraine(at)stadt-unna.de

Wichtig!
Bringen Sie Ihre Namen an Briefkasten und Klingelschild an!

Bitte denken Sie daran, sobald Sie sich bei der Stadt Unna angemeldet haben Ihre Namen am Briefkasten/am Klingelschild Ihrer Wohnadresse anzubringen. Bitte in lateinischen Buchstaben.

Wenn Ihre Gruppe/Familie unterschiedliche Nachnamen haben bringen Sie auch diese Namen an. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie in eine eigene Wohnung, eine städtische Unterkunft gezogen sind oder eine Weile bei Bekannten/Freund*innen oder Verwandten gemeldet sind.

Das ist sehr wichtig, weil sie Post z.B. vom Sozialamt/Stadt Unna bekommen. Haben Sie bitte keine Angst davor, Ihre Namen anzubringen!

  • Muss ich mich als Flüchtling aus der Ukraine bei der Ausländerbehörde melden?

Zunächst melden Sie sich bei der Stadt Unna an. Eine Übersetzung kyrillischer Ausweise ist nötig. Danach können Sie bei Beratungsbedarf zum Bereich Wohnen der Stadt gehen. Es befindet sich ebenfalls im Rathaus. Erst im Anschluss können Sie sich bei der Ausländerbehörde Unna melden. Sie müssen auch noch ein biometrisches Foto anfertigen lassen, um sich dort anmelden zu können.

Es ist nicht nötig einen Asylantrag zu stellen, da alle Geflüchteten bereits einen Aufenthaltstitel (§24 Aufenthaltsgesetz) bekommen haben. In den kommenden Tagen sollten Sie sich erst bei der Stadt Unna anmelden. Erst danach sollten sie sich bei der Ausländerbehörde Unna melden.

Typische „Ausweise“ oder „Titel“ (Plastikkarten) werden im Augenblick erst nach etlichen Wochen verzögert ausgestellt, da die Nachfrage gerade zu groß ist. Es ist nicht nötig einen Asylantrag zu stellen, da alle Geflüchteten bereits einen Aufenthaltstitel (§24 Aufenthaltsgesetz) bekommen haben.

Sie bekommen auf jeden Fall eine sog. Fiktionsbescheinigung  bis ihr Ausweis mit Ihrem Aufenthaltstitel fertig ist. Dies dauert im Moment 6 bis 8 Wochen oder länger.

Als geflüchtete ukrainische Staatsbürger*innen und als sogenannte „Drittstaatsangehörige“ aus der Ukraine können Sie sich ab sofort auch an allen Wochentagen zu den üblichen Öffnungszeiten bei der Ausländerbehörde Unna melden. Es gibt hier keine Einschränkungen mehr – eine Terminanmeldung ist für Sie nicht mehr notwendig.

Bitte stellen Sie als Geflüchtete aus der Ukraine vorerst keinen individuellen Asylantrag!

Die Kontaktdaten der Ausländerbehörde Unna:

Standort
Zechenstraße 49
59425 Unna
Tel: 02303/27-3333
E-Mail: fb32(at)kreis-unna.de

Postanschrift
Kreis Unna - Zentrale Ausländerbehörde
Friedrich-Ebert-Straße 17
59425 Unna

Um einen Termin zu vereinbaren, besuchen Sie die folgende Webseite der Ausländerbehörde.

Weitere Informationen zur Ausländerbehörde erhalten Sie hier.

Bitte nehmen Sie zur Anmeldung bei der Ausländerbehörde Unna Ihren gültigen Ausweise (Pass und/oder Personalausweis), die Anmeldebestätigung der Stadt Unna, ein biometrisches Foto (dies müssen Sie ggf. neu anfertigen lassen) sowie einen ausgefüllten Aufenthaltserlaubnisantrag mit.

Hier können Sie den Aufenthaltserlaubnisantrag herunterladen und ausdrucken.

  • Kann ich als Geflüchteter aus der Ukraine in Deutschland und Unna bleiben? Brauche ich einen Pass oder genügt meine ukrainische ID-Card?

Ja, alle geflüchteten Menschen aus der Ukraine, sowohl ukrainische Staatsbürger*innen als auch Ausländer*innen, die sich in der Ukraine legal aufgehalten haben und nicht weiter reisen können, sind willkommen! Sofern eine Unterkunft vorhanden ist bzw. Kapazitäten in den städtischen Unterkünften frei sind und Bezüge nach Unna bestehen. Einreise und Aufenthalt sind Visa frei 90 Tage legal!
Geflüchtete ukrainische Staatsangehörige erhalten bereits jetzt einen Aufenthaltstitel nach §24 Aufenthaltsgesetz auf Grundlage einer EU-Verordnung. Dieser gilt zunächst ein Jahr. Er kann verlängert werden. Auch nicht-Ukrainer*innen, die mit ukrainische Staatsbürger*innen verheiratet sind, deren minderjährige Kinder und auch Menschen, die in der Ukraine eine Anerkennung als Geflüchtete bekommen haben (z.B. aus Syrien und Afghanistan) werden als Geflüchtete in Deutschland anerkannt.

Wenn Sie in der Ukraine als Migrant*in gelebt, gearbeitet oder studiert haben und nicht mit Ukrainer*innen verwandt sind oder als Flüchtling geschützt wurden, bekommen sie keinen Aufenthaltstitel nach §24. Sie können ggf. einen Asylantrag stellen. Möglicher weise müssen Sie auch in Ihr Heimatland zurückreisen. Die Ausländerbehörde Unna wird das mit Ihnen in aller Ruhe besprechen und Ihnen Hilfen anbieten.

Geflüchtete bekommen nach Anmeldung bei der Stadt und der Erteilung des Aufenthaltstitels durch die Ausländerbehörde (zunächst eine sogenannte Fiktionsbescheinigung, später einen Plastikausweis) soziale Leistungen. Diese können sie entweder beim JobCenter beantragen oder beim Sozialamt (Rentner*innen). Die Herstellung Ihres Aufenthaltstitels (eben jene „Plastikkarte“) dauert derzeit noch mindestens 6-8 Wochen.

Wenn Sie noch nicht genau wissen, ob Sie länger in Unna bleiben wollen und in eine andere Stadt weiterreisen möchten und auch vorerst keine sozialen Leistungen benötigen, dann können sie Ihr Visum (sofern Sie einen Biometrischen ukrainischen Pass besitzen) auch um weitere 90 Tage verlängern (insgesamt also ein halbes Jahr)!

Sie können unbesorgt sein, wenn Sie keinen ukrainischen Pass besitzen. Seit dem 18. März 2022 gilt auch die ukrainische ID-Card als Ersatz für einen Pass!

  • Dürfen Geflüchtete aus der Ukraine in Deutschland/Unna arbeiten?

Ja! Mit dem derzeitigen Aufenthaltstitel ist (auch selbstständige) Arbeit grundsätzlich erlaubt! Es gelten hier im Wesentlichen die gleichen Rechte und Pflichten, die auch deutsche und EU-Bürger*innen betreffen.

Bitte beachten Sie, dass Sie sich erst bei der Stadt Unna und bei der Ausländerbehörde gemeldet haben müssen, damit Sie eine Arbeit aufnehmen können. Zudem benötigen Sie eine individuelle, sogenannte „Identifikationsnummer“. Diese wird Ihnen nach Ihrer Anmeldung mit der Post zugesendet.

Sie können selbstverständlich für jede deutsche Firma arbeiten, aber auch Arbeitsverträge aus anderen EU-Staaten eingehen.

Bitte beachten Sie, dass auch, wenn Sie in Deutschland arbeiten dürfen, dies nicht bedeutet, dass Ihre ukrainischen Ausbildungen oder Hochschuldiplome in Deutschland erstens anerkannt werden und zweitens damit eine Berufsanerkennung verbunden ist. Im Zweifelsfall sollten Sie sich informieren, ob eine regelgerechte Anerkennung durch die Bezirksregierungen in Düsseldorf oder Köln erfolgen muss. In diesen Fällen sprechen Sie bitte das JobCenter, die Agentur für Arbeit oder Flüchtlingsberatungen in Unna und im Kreis Unna an.

Wenn Sie weitere Fragen haben zum Thema Arbeit in Deutschland können Sie direkt Kontakt mit der Bundeagentur für Arbeit aufnehmen. Unter der folgenden Telefonnummer können Sie auch auf Ukrainisch oder auf Russisch mit den Kolleg*innen der Agentur für Arbeit sprechen:

Tel: 0911/178 7915

  • Darf ich als Geflüchteter aus der Ukraine in Deutschland mit meinem Auto fahren? Gilt mein Führerschein aus der Ukraine?

Die nach Kriegsbeginn Ende Februar gestartete freiwillige Initiative der Versicherer für die Haftpflichtversicherung ukrainischer Fahrzeuge in Deutschland ist Ende Mai ausgelaufen. Ab 1. Juni 2022 müssen Autofahrer*innen aus der Ukraine mit der Grünen Karte oder einer Grenzversicherung nachweisen, dass ihr Fahrzeug haftpflichtversichert ist.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.

Thema Führerschein:

Seit dem 27. Juli 2022 steht fest, dass Sie bis auf weiteres mit Ihrem ukrainischen Führerschein für PKW und Motorrad in Deutschland und allen anderen EU-Staaten fahren dürfen. Sie müssen Ihren Führerschein NICHT umschreiben lassen. Es handelt sich dabei um eine EU-Verordnung.

Vielleicht haben Sie einen ukrainischen LKW- oder Busführerschein? Auch diese Führerscheine sind gültig! Hier müssen Sie dann aber die deutschen Regelungen für Güterverkehr, Personenbeförderung und Sicherheit einhalten. Das bedeutet, dass Sie die in Deutschland üblichen regelmäßigen Schulungen, Nachschulungen und Prüfungen berücksichtigen müssen. Bitte wenden Sie sich bei Nachfragen in diesen Fällen an die Fahrerlaubnisbehörde/Führerscheinstelle des Kreises Unna.

  • Darf ich als Studentin/Student aus der Ukraine auch in Deutschland studieren? Wo bekomme ich Informationen?

Ja! Grundsätzlich ist Ihnen ein Studium durch Ihrem Aufenthaltstitel erlaubt! Sie können auch BAföG beantragen als finanzielle Sicherung. Alles Weitere regeln jedoch nach deutschen Gesetzen die Bundesländer und vor allem jede einzelne Hochschule selbst. Ob Sie also unbürokratisch Ihr Studium in Deutschland fortsetzen können ist also nicht so einfach zu sagen: Das hängt von Ihrem Studienfach, Ihren bisherigen Qualifikationen, freien Studienplätzen, Unterrichtssprache(n) usw. ab.

Es besteht auch die Möglichkeit, ihre Studien in englischer Sprache fortzusetzen, wenn Sie Deutsch (noch nicht so) gut beherrschen. Sie müssen dann aber entsprechende Zertifikate (z.B. TOEFL) über Ihre englische Sprachfähigkeit nachweisen.

Eine Übersicht zu diesem Thema (also für Geflüchtete aus der Ukraine) für Deutschland ist im Moment im Aufbau. Die am nächsten gelegene große Universität ist die TU-Dortmund. Diese hat für Geflüchtete eine eigene Informationsseite ins Netz gestellt, die ständig aktualisiert wird.

  • Gibt es Angebote zur Berufsorientierung für junge Ukrainer*innen?

Für junge Ukrainer*innen zwischen 18 und 27 Jahren gibt es die Möglichkeit außerhalb der Schule in Unna einen Berufsorientierungskurs zu besuchen. Der Kurs beginnt am 1.11.2022 und dauert 6 Monate. Zwei Tage in der Woche wird eine Sprachförderung Deutsch angeboten, an drei weiteren Tagen (jeweils 6 Stunden) findet eine Orientierung in unterschiedlichen Berufssparten statt, darunter z.B. Lager-Logistik, Holz, Metall, Garten- & Landschaftsbau sowie Küche/Gastronomie.

Das JobCenter Kreis Unna unterstützt den Kurs aus dem NRW-Landesprogramm „Durchstarten“. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an:

Werkstatt im Kreis Unna, Durchstarten in Ausbildung
Frau Jessica Wendel
Tel: 02303/25413 989
j.wendel(at)werkstatt-im-kreis-unna.de

  • Kann ich meine Haustiere mitbringen? Was muss ich bzgl. Impfung der Tiere beachten?

Im Prinzip: Ja!

Aber Sie müssen einiges beachten. Vor allem wenn es um Hunde und Katzen geht.

In eigenen Wohnungen, Städtischen Unterkünften und bei Freund*innen/Verwandten können sie Hunde und Katzen zunächst bei sich behalten. Sie sollten allerdings zur Sicherheit bei den Vermieter*innen nachfragen, ob und wie lange das erlaubt ist.

Grundsätzlich gilt aber, dass Hunde und Katzen in Deutschland gegen Tollwut geimpft und gechipt sein müssen. Sollte Ihr Tier geimpft und gechipt sein, wenn Sie sich an das Veterinäramt für einen Nachweis in Deutschland. Falls nicht, muss Ihr Heimtier zunächst in Quarantäne bleiben. Sie können Ihr Tier aber in Unna impfen und chippen lassen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Fragen schriftlich/per Mail an: tiergesundheit(at)kreis-unna.de

Oder rufen Sie an:

Kreisveterinäramt
Frau Schmucker: 02303/27-4439
Frau Sommer:  02303/27-2239

  • Können Kinder und Jugendliche aus der Ukraine in Unna zur Schule gehen und wie sieht es mit KiTa- und Kindergartenplätzen aus?

Sobald Sie sich und Ihre Familie bei der Stadt angemeldet haben: Ja!
Sie müssen sich noch bei der Ausländerbehörde anmelden;
Dann besteht Schulpflicht und sie haben auch ein Recht darauf, für Ihre kleinen Kinder einen Platz in der KiTa oder dem Kindergarten zu bekommen. Die Stadt Unna ist dafür zuständig Schulplätze und Plätze in der KiTa und dem Kindergarten anzubieten.

Der Rechtsanspruch auf Schulplätze sowie KiTa- und Kindergartengartenbetreuung bedeutet jedoch nicht, dass tatsächlich sofort freie Plätze vorhanden sind. Im Augenblick sorgen Stadt und Kreis Unna dafür, dass Angebote bald zur Verfügung stehen.

Das Werkstatt-Berufskolleg hat bereits eine Schulklasse, mit bis zu 17 Plätzen,  für Geflüchtete für Jugendliche ab 15 Jahren aus der Ukraine eingerichtet. Es stehen mehrere Lehrer*innen zur Verfügung, die Ukrainisch/Russisch sprechen. Auch Sprachunterricht und eine Schul-/Bildungsberatung auf Ukrainisch steht zur Verfügung. Weitere Schulplätze können belegt werden. Weitere Aufnahmen sind möglich.

Frau Reddig
Werkstatt Berufskolleg
Nordring 39
59423 Unna
Tel: 02303/5888920
E-Mail: s.reddig(at)werkstatt-berufskolleg.de

Frau Sonnenburg
Tel: 02303/5888920
E-Mail: a.sonnenburg(at)werkstatt-berufskolleg.de

Sobald es weitere Angebote gibt, auch im Primarbereich (Grundschule), werden die Informationen hier veröffentlicht. Sie können sich hier mit weiteren Fragen bzgl. des Schulbesuchs gerne an das Kommunale Integrationszentrum wenden:

Jan Tarik Delkus
Telefon: 02307/719898-81
Mobil:  0160/7050679
E-Mail: jantarik.delkus(at)kreis-unna.de

Steffi Stelzer
Telefon: 02307/719898-82 
Mobil: 0160/90521037
E-Mail: steffi.stelzer(at)kreis-unna.de

  • Ich brauche als Alleinerziehende*r Hilfe! Ich habe Probleme oder Fragen zu Familienangelegenheiten! Wer hilft?

Für Alleinerziehende und Familien gibt es in der Stadt Unna Unterstützung und eine besondere Beratung. Sie können sich bei Problemen und Fragen an In VIA wenden. Es gibt Beratungen in Ihrer Nähe bzw. in Ihrem Stadtteil.

Wenn Sie in Unna/Unna Süd wohnen, finden Sie hier Informationen und Kontakte über das Projekt KOBRA.

In Unna Königsborn unterstützt Sie die Familienhilfe.

  • Können meine Verwandten/Freund*innen aus der Ukraine in meiner Wohnung/Haus bleiben…?

Ja. Es spricht vorerst nichts dagegen. Sie brauchen zur Anmeldung der Geflüchteten bei der Stadt Unna bislang auch keine Vermieterbescheinigung! Zur Sicherheit und um Probleme  mit dem Eigentümer*in/Vermieter*in Ihrer Wohnung zu vermeiden, sollten Sie aber mit diesen Kontakt aufnahmen und die Situation besprechen.

Wenn Sie bislang privat untergebracht sind und selbst eine Wohnung mieten, können Sie dies in Unna tun. Oder auch in jeder anderen Kommune. Dies steht Ihnen frei. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn Sie über eine Aufnahmestelle (z.B. die LEA in Bochum) eine Unterkunft in einer Kommune zugewiesen bekommen haben. In diesem Fall können Sie nicht selbständig umziehen, sondern Sie benötigen eine Erlaubnis durch die Bezirksregierung in Arnsberg. Die Koordinierungsstelle für Geflüchtete bei der Stadt Unna wird Ihnen gerne weiterhelfen.

  • …und wenn kein Wohnraum zur Verfügung steht?

dann wenden Sie sich bitte an die zentrale Stelle in Unna. Sie können hier erfahren, ob in Unna Unterkünfte/Wohnraum zur Verfügung stehen. Derzeit werden viele Wohnungen durch die Stadt Unna angemietet:

Koordinierungsstelle für Geflüchtete:

Kreisstadt Unna
Rathausplatz 1
59423 Unna
Tel.: 02303 103-111
E-Mail: ukraine(at)stadt-unna.de

Weitere Kontaktpersonen finden Sie auf der Webseite der Koordinierungsstelle.

Sie können auch ab sofort einen Wohnberechtigungsschein (WBS) durch den Bürgerservice bekommen. Durch diesen „Schein“ haben Sie auch das Anrecht öffentlich geförderten Wohnraum anzumieten. Bitte fragen Sie bei Bedarf danach im Sozialamt.

Falls kein Wohnraum in der Kommune aktuell zur Verfügung steht, wenden Sie sich bitte an die:

Landeserstaufnahmestelle in Bochum (LEA):
Gersteinring 50
44791 Bochum
Tel.: 02931 82

Die LEA ist rund um die Uhr geöffnet! Kernarbeitszeit täglich: 8 Uhr bis 16 Uhr.

Weitere Informationen zur LEA in Bochum.

Sie können, falls es keine andere Lösung gibt, ihre Verwandten/Freund*innen dorthin bringen. Sie werden dann in freie Unterkünfte verteilt (zumeist Gemeinschaftsunterkünfte, vorwiegend in NRW).

  • Sie möchten gerne Wohnraum für Geflüchtete zur Verfügung stellen/anbieten! Wo und wie kann ich das tun?

Wenden Sie sich an die zentrale Stelle der Stadt Unna:

Koordinierungsstelle für Geflüchtete:
Kreisstadt Unna
Rathausplatz 1
59423 Unna
Tel.: 02303/103-111
E-Mail: ukraine(at)stadt-unna.de

Weitere Kontaktpersonen finden Sie auf der Webseite der Koordinierungsstelle.

Bitte beschreiben Sie Ihr Angebot (Größe, Ausstattung, Personenanzahl, Dauer usw.) genau. Trotz aller Hilfsbereitschaft ist die Aufnahme von Geflüchteten keine »einfache Sache«. Bitte bedenken Sie, ob Ihr Angebot wirklich angemessen ist, Sie ausreichend Kapazitäten und auch die »Nerven« dafür haben!

  • Kann ich mich in der Stadt Unna ehrenamtlich in Projekten und Initiativen für die Ukraine engagieren? Wie kann ich am besten spenden (Geld & Sachspenden)?

Unabhängig von der Internationalen und deutschen Hilfseinrichtungen gibt es auch Projekte und Initiativen von Privatpersonen, der Amtskirchen und verschiedenen Vereinen vor Ort in Unna, an denen Sie als ehrenamtliche Helfer*innen mitwirken können oder für die Sie spenden können. Bitte informieren Sie sich hier bei der Stelle Bürgerschaftliches Engagement:

Frau Sofia Schnettler
Tel: 02303/103-732
E-Mail: sofia.schnettler(at)stadt-unna.de

  • Welche Leistungen bekommen Geflüchtete aus der Ukraine?

Sobald Sie sich in der Koordinierungsstelle gemeldet haben, stehen Ihnen ab dem 1. Juni 2022 Leistungen für Miete, Lebensunterhalt, medizinische Versorgung und vieles mehr zur Verfügung.

Sie können als Geflüchtete für sich und Ihre Familie aus der Ukraine dazu einen Antrag auf »Grundsicherung« stellen. Entweder gehen sie zum JobCenter Unna (SGB II-Leistungen, Bahnhofstraße 63) oder, sofern sie bereits Rente aus der Ukraine oder anderen Ländern beziehen, zum Sozialamt (SGB XII-Leistungen, im Rathaus). Man wird Ihnen dort beim Ausfüllen der Anträge helfen!

Sofern Sie eine Rente in bzw. aus der Ukraine beziehen und nicht mehr dem Arbeitsmarkt in Deutschland zur Verfügung stehen wird Ihre Rente auf Ihre Grundsicherung im Prinzip angerechnet. Dies gilt aber nur, wenn Ihre Rente auch (in Euro) verfügbar wäre. Derzeit konvertieren (wechseln) deutsche Banken die ukrainische Währung nicht, zudem sind die Renten in der Ukraine sehr gering. Zur Erinnerung: Derzeit entsprechen 1 Euro etwa 32 Griwna/Hyrwnja. Die derzeit häufig gezahlte Mindestrente in der Ukraine von rund 2.000 Hyrwnja ist daher nur etwas mehr als 60 Euro wert. Machen Sie sich also keine Sorgen!

Wenn Sie Grundsicherung beziehen möchten, müssen Sie grundsätzlich auch erst Ihr eigenes Vermögen oder Geldmittel verbrauchen. Sie werden bei der Antragstellung nach Ihrem Vermögen gefragt. Im Augenblick gilt hier: Vermögen bis zu einem Wert von 60.000 Euro werden nicht angerechnet. Sie müssen sich also nicht sorgen um Ihr Auto, ein kleines Geldvermögen oder ähnliches. Immobilienbesitz in der Ukraine wird bis auf weiteres ebenfalls nicht zu Ihrem Vermögen gezählt.

Geflüchtete aus der Ukraine können jederzeit im Notfall ein Krankenhaus aufsuchen oder einen Krankenwagen/Ambulanz anrufen auch wenn noch keine Plastikkarte einer Krankenversicherung vorliegt. Die Kosten werden später auch ohne Behandlungsschein erstattet!

  • Kann ich als Geflüchteter aus der Ukraine ein Konto eröffnen?

Seit dem 14. März 2022 können Sie bei den meisten deutschen und europäischen Banken und Geldinstituten ein Konto eröffnen.

Für die Stadt und den Kreis Unna empfiehlt sich (wegen Nähe von Filialen und der Anzahl von Geldautomaten) ein Konto (Guthabenkonto) bei der Sparkasse oder Volksbank zu eröffnen. Sie können einfach zu einer Filiale vor Ort gehen. Bitte beachten sie Folgendes:

  1. Sparkasse Unna/Kamen: Sie benötigen
    a) die Anmeldebescheinigung der Kommune sowie
    b) einen gültigen ukrainischen Pass oder Ausweis.
    Das Angebot richtet sich (so die aktuelle Situation) nur an ukrainische Staatsbürger*innen.
  2. Volksbank Unna (im Verbund Dortmund): Sie benötigen
    a) die Anmeldebescheinigung der Kommune sowie
    b) einen gültigen ukrainischen Pass oder Ausweis oder einen gültigen Aufenthaltstitel für die Ukraine, falls Sie nicht ukrainische*r Staatsbürger*innen sind.

Wichtig: Ein Umtausch ukrainischer Hrywnja (UAH) in Euro oder Dollar ist bei Banken in der EU derzeit nicht möglich und nach ukrainischem Kriegsrecht auch gar nicht gestattet. Allerdings ist der offizielle Wechselkurs derart schlecht, dass sich ein Umtausch kaum lohnt. Nach Ihrem „Barvermögen“ auf ukrainischen Konten werden sie in Deutschland nicht gefragt.

  • Bekomme ich eine finanzielle Vergütung, wenn ich Geflüchtete aufnehme?

Haben sich Geflüchtete aus der Ukraine bei der Stadt Unna angemeldet, haben diese auch Anspruch auf Sozialleistungen über das JobCenter Unnaoder das Sozialamt. Eine besondere Vergütung für Helfer*innen und ihre freiwilligen Arbeits-, Sach- oder Geldleistungen gibt es nicht. Auch dann nicht, wenn Sie Verwandte und Bekannte aus der Ukraine bei sich „mitwohnen lassen“. Sie können hier der Stadt oder dem Staat nichts »in Rechnung« stellen.

  • Wie kann ich mich zur rechtlichen und finanziellen Situation der Geflüchteten aus der Ukraine beraten lassen?

Neben den in den anderen Fragen/Antworten veröffentlichten Stellen können sie Beratungsstellen für Geflüchtete der Werkstatt im Kreis Unna in der Stadt Unna anrufen, sie können Mails schreiben. Gerne werde auch Termine vor Ort zeitnah vereinbart: LINKS zu den beiden Beratungsstellen der WiKU

Auch die Caritas steht Ihnen mit Beratungsleistungen zur Verfügung.

  • Kann ich kostenfrei mit der Deutschen Bahn einreisen?

Ja. Für eine Reise bzw. Weiterreise im Fernverkehr kann ein kostenloses „helpukraine“-Ticket im DB-Reisezentrum (in Unna und an großen Bahnhöfen) ausgestellt werden. Für Reisen im deutschen Nahverkehr brauchen Ukrainer*innen keine Fahrkarte.

Die Deutsche Bahn hat Informationen zusammengestellt (auch auf Ukrainisch und Russisch).

Sobald sie in Deutschland bzw. Unna gemeldet sind und Leistungen (Grundsicherung) beziehen, müssen Sie jedoch Fahrtkarten für die öffentlichen Verkehrsmittel selbst bezahlen.

  • Bekomme ich als Geflüchtete/r aus der Ukraine für meine Kinder Kindergeld?

Sie können sofort Kindergeld beantragen, wenn Sie eine Erwerbstätigkeit in Deutschland annehmen. Diese kann auch geringfügig sein. Sie können auch als Selbstständige arbeiten. Sie benötigen in jedem Fall Ihren Aufenthaltstitel für die Beantragung des Kindergelds. Weitere Bedingungen gibt es nicht.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Familienkasse (deutsch).

  • Wie kann ich beim JobCenter ALG II-Leistungen (Grundsicherung) beantragen?

Ja! Sie können beim JobCenter Unna seit dem 9. Mai 2022 diese Leistungen beantragen. Und zwar dann, wenn Sie nach dem 1. August 1956 geboren sind. Sie brauchen dazu Ihre Ausweisdokumente, Ihren bisherigen Bescheid über Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz und können dann einen Antrag und ein Kurzfragebogen ausfüllen. Ihre Leistungen können so bereits für die Zeit ab dem 1. Juni 2022 berechnet werden.

Sie können das JobCenter ohne eine besondere Terminabsprache einfach aufsuchen. Weitere Informationen sowie Informationen auf Ukrainisch und Russisch können Sie auf der Seite des JobCenters Unna erfahren: https://www.jobcenter-kreis-unna.de/artikel/news/ukrainer-koennen-antrag-auf-arbeitslosengeld-ii-stellen

Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass die Beantragung von Leistungen beim JobCenter gerade erst beginnt. Rechnen Sie mit kleinen Verzögerungen und mit Berater*innen, die im Augenblick selbst noch Orientierungsbedarf haben dürften und bei manchen Aspekten Ihrer Antragstellung vielleicht noch Fragen haben.

Beachten Sie bitte: Wenn Sie vor dem 1. August 1956 geboren sind können Sie keine Leistungen vom JobCenter beziehen. Das Sozialamt ist dann für Sie zuständig. Das Sozialamt ist ebenfalls für Sie zuständig, wenn Sie jünger sind, aber dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen – also aus irgendeinem Grund nicht arbeiten können. Bitte Fragen Sie bei Ihrer Anmeldung bei der Stadt Unna die Kolleg*innen, wo Sie am besten Ihre Anträge stellen können.

  • Was ändert sich durch das Bürgergeld ab Januar 2023? Was muss ich beachten?

Im neuen Jahr 2023 wird vermutlich das „Bürgergeld“ als Nachfolge der Grundsicherung oder „Hartz IV) eingeführt. Ein Kompromiss zwischen der Bundesregierung und der Opposition dürfte Änderungen bzgl. Höhe und Art der Leistungen sowie Pflichten und Fristen im Vergleich zur bisherigen Grundsicherung aufweisen. Welche dies sind, lässt sich noch nicht mit Sicherheit mitteilen. Auch der genaue Zeitpunkt der Einführung steht noch nicht fest.

Wichtig in Bezug auf Wohnungen und Mietpreise: Bis zum 31.12.2022 ist die Prüfung der „Angemessenheit der Wohnung“ durch das JobCenter ausgesetzt (also der Wohnungsgröße und der Mietpreis im Verhältnis zur Anzahl der Bewohner). Ob ab dem 1. Januar 2023 diese Prüfung weiter ausgesetzt wird oder ob das neue „Bürgergeld“ ähnliche oder andere Verfahrensweisen enthält ist noch nicht bekannt.

  • Wir benötigen Dolmetscher*innen! Oder bieten ehramtliche Dolmetscher*innen Leistungen (Ukrainisch/Russisch) an!

Wenden Sie sich bei Bedarf an das Kommunale Integrationszentrum des Kreises Unna (KI). Es gibt auch einen Kurzlehrgang für ehrenamtliche Dolmetscher*innen. Wenden Sie sich an:

Lena Folts
Schulstraße 8
59192 Bergkamen
Raum 8
Tel: 02307/719898-84
E-Mail: lena.folts(at)kreis-unna.de

Aktuelle Informationen dazu, finden sie hier.

Bitte beachten Sie, dass ehrenamtliche Dolmetscher*innen bestimmte Übersetzungsdienstleistungen nicht begleiten oder durchführen dürfen. Zum Beispiel amtliche Dokumente oder auch Patient*innenberatungen oder -Verfügungen müssen durch staatlich anerkannte Dolmetscherdienste durchgeführt werden.

  • Gibt es Deutschkurse in Unna, zu denen ich mich aktuell anmelden kann? Darf ich Integrationskurse besuchen?

Ja! Allerdings erst wieder im Jahr 2023. IN VIA bietet hier eine Auswahl von Möglichkeiten an.

Sie dürfen auch Integrationskurse besuchen! Dazu müssen Sie sich in der Kommune angemeldet und bei der Ausländerbehörde gemeldet sein. Ob in Unna oder Ihrer Nähe Angebote zu Integrationskursen bestehen, erfahren Sie hier.

Sie können sich mit einem Formular dazu anmelden. Das Formular finden Sie hier.

In der Stadt Unna bietet IN VIA Integrationskurse an. Informationen dazu finden Sie hier.

  • Gibt es Deutschkurse für die Flüchtlinge aus der Ukraine?

Es gibt in Unna verschiedene Angebote für Deutschkurse. Ob und in wie weit hier (auch aktuelle) Angebote vorliegen, können Sie bei den unten Stehenden Einrichtungen erfahren:

Anmeldungen per E-Mail an deutsch-vhs-unna(at)stadt-unna.de (mit: Namens, Geburtsdatums, aktuelle Adresse und Telefonnummer).

Für weitere Fragen steht Katrin Music gerne zur Verfügung (Tel.: 02303/103-763; E-Mail: katrin.music(at)stadt-unna.de).

Ein weiterer Kursanbieter ist der IN VIA Unna e.V. Die Kurse in Unna sind momentan niederschwellige Sprachkurse ohne Prüfung, jede/r kann an den Kursen teilnehmen. Alle Kurse sind zurzeit kostenlos und es gibt ggf. noch Plätze.

Informationen dazu gibt es hier.

Sprachkurse für Jugendliche gibt es im Café Chili (am Südring 17 in Unna).

IN VIA Unna e.V. Kath. Verband für Mädchen- und Frauensozialarbeit
J. Wittling

Gürtelstraße 18, 59423 Unna
02303/98612-16
jwittling(at)inviaunna.de

Wenn sie vorläufig einen Online-Deutschkurs besuchen möchten, dann können Sie sich beim IBB informieren. Hier werden Grundkurse ohne Vorkenntnisse digital angeboten. Sie können zu jeder Zeit einsteigen.

Bitte informieren Sie sich oder melden sich an:

Institut für berufliche Bildung (IBB)
Tel: 040 79724763
E-Mail: ukraine(at)ibb.com

Zur Deutschlern-App der VHS

Bitte beachten Sie, dass viele Deutschkurse derzeit schon ausgebucht sein können oder nur noch wenige freie Plätze anbieten. Derzeit sind in Unna alle Stellen bemüht, weitere Kursplätze anzubieten. Wir halten Sie auf dem Laufenden!

  • Ich bin aus der Ukraine geflüchtet, bin aber Angehörige/r eines anderen Staates. Was passiert?

Alle Geflüchteten (ab dem 23. Februar 2022) aus der Ukraine, die ukrainische Staatsbürger*innen erhalten nach der Meldung bei der Stadt, dem Sozialamt und der Ausländerbehörde Sozialleistungen und einen Aufenthaltstitel! Das gilt auch, wenn Sie keine ukrainischen Staatsbürger*innen sind, aber einen ukrainischen Aufenthaltstitel besitzen (Asylanerkennung, Arbeitsvisum usf.)!

Wenn sie ohne Aufenthaltstitel in der Ukraine gelebt haben als „Ausländer*in“ haben Sie als sog. „Drittstaatler*in“ keinen Anspruch auf einen „sofortigen“ Aufenthaltstitel. Die Ausländerbehörde wird Sie aufrufen, in Ihr Heimatland zurückzukehren. Es wird geprüft, ob das überhaupt möglich ist. Sie können in diesen Fällen jedoch einen eigenen Asylantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BaMF) stellen. Allerdings werden Sie dann anders behandelt als „typische“ Ukraine-Geflüchtete. Ihr Antrag wird später geprüft und sie bekommen aktuell „nur“ eine Aufenthaltsgestattung. Ihren Aufenthaltsort in Deutschland dürfen Sie dann nicht selbst wählen, sondern sie werden in freie Unterkünfte verteilt, auch wenn sie das schlecht finden und ihre Bekannten oder Freund*innen vorerst verlassen müssen. Auch Ihre Sozialleistungen und der Zugriff auf Arbeit oder sind beschränkt.

Bitte beachten Sie, dass es in vielen Fällen keinen Sinn macht einen Asylantrag zu stellen. Vor allem wenn Sie ursprünglich aus Mexiko, Südafrika, Argentinien, Indien u.a. Ländern kommen. Versuchen Sie daher zwei Dinge: Wahrscheinlich können Sie eine Weiterreise nicht leisten. Sprechen Sie zur Lösung des Problems mit der Botschaft Ihres Heimatlandes und mit der Ausländerbehörde. Vielleicht können Sie aber auch versuchen über die deutschen Botschaften Ihres Heimatlandes ein offizielles Visum für Deutschland zu bekommen.

  • Unter den Geflüchteten sind Minderjährige/Kinder! Was ist zu tun?

Solange Minderjährige/Kinder (bis zum 18. Lebensjahr) in Begleitung der Eltern oder erziehungsberechtigter Personen sind: kein Problem.
Sofern aber nur Verwandte »dabei« sind oder die Kinder/Minderjährigen allein unterwegs sind, dann sollten Sie Folgendes beachten:

  1. Bei Begleitung (naher) Verwandter besteht die Option, dass diese dort nach Prüfung durch das Jugendamt dort in Obhut genommen werden können.
  2. Bei allein geflüchteten Kindern/Minderjährigen verhält es sich anders: Sie dürfen diese nicht bei sich aufnehmen und »einfach so« betreuen. Das ist schlicht und einfach verboten. Das »Kindeswohl« ist dann nach dem Gesetz nicht garantiert. Eine Jugendhilfeeinrichtung wird sich umgehend kümmern und Kinder/Minderjährige professionell versorgen und in einer Einrichtung betreuen.

Nehmen Sie in diesen Fällen auf jeden Fall den Kontakt mit dem Jugendamt/Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) der Stadt Unna auf:

Patrick Burdak
Rathausplatz 1
59423 Unna
Tel: 02303/273634 oder 273434
Fax: 02303/103-530
E-Mail: patrick.burdak(at)stadt-unna.de

Sie können sich auch bei der Beratungsstelle für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge im Kreis Unna informieren:

Kurd Azad
Asylverfahrensberatung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Gerhart-Hauptmann-Str. 29
59423 Unna
Tel: 02303/9599046
Mobil: 0176 12805080
Fax: 02303/2805-200
E-Mail: k.azad(at)werkstatt-im-kreis-unna.de

  • Ich bin LSBTQ! Wie bekomme ich Kontakt zur Community? An wen kann ich mich mit Fragen und Problemen wenden?

Informationen und Beratung in NRW (Informationen auch auf Russisch und Ukrainisch): 

  • Ich suche nach vermissten Geflüchteten aus der Ukraine in Deutschland und Europa!

Wenn Sie international nach vermissten Geflüchteten aus der Ukraine (Freund*innen, Bekannte, Nachbarn, auch sogenannte „Drittstaatler*innen“) suchen möchten, dann können Sie sich an den DRK-Suchdienst wenden:

Chiemgaustraße 109
81549 München
Tel: 089 680773-111
E-Mail: tracing(at)drk-suchdienst.de

Im Falle, dass Sie nach Familienangehörigen (Ehepartner*innen, Kinder, Großeltern usf.) suchen und zusammengeführt werden möchten, wenden Sie sich bitte an:

DRK-Generalsekretariat
Suchdienst-Standort Hamburg
Haus C
Meiendorfer Straße 205
22145 Hamburg
Tel: 040 43202-221/-176
E-Mail: fz(at)drk-suchdienst.de
www.drk-suchdienst.de

  • Ich möchte mich an die Polizei wenden. Wie bekomme ich Kontakt?

Wenn Sie die Polizei benachrichtigen wollen oder mit der Polizei Kontakt aufnehmen müssen, können Sie hier für den Kreis Unna und die Stadt Unna Informationen bekommen. Informationen über Polizeiwachen in Ihrer Nähe und Telefonnummern gibt es in deutscher und ukrainischer Sprache.